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BRD-Verwaltung beendet die freie Meinungsverbreitung

Deutschland
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Das monopolisierte und damt kontrollierte Netzwerk der Medien, verbreitet den transatlantischen neoliberalen Informationbrei,

der mit der Farce des NetzDG, umgesetzt durch die Meinungsfaschisten der Bertelsmann-Stiftung mit den Zensurbuden der Amadeu Antonio Stiftung (AAS) und Correktiv, die sich ungezügelt in den sozialen Netzwerke austoben und systemkritische Inhalte blockieren. Legalisiert durch eine kriminalisierte Gesetzgebung.


Fiktion

GG §5 (1)Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.


Da die freien Blogger, Onlinnachrichtdienste, YouTuber, Twitterer und Medienprojekte nicht ausgebremst werden konnten, wird der nächste rechtswillkürliche Akt zur Meinungskontrolle initiiert und kumulierend mit den vorherigen gesetzlichen Einschränkungen des GG §5 ergibt sich die totale Kontrolle über die verbreitete Meinung.

„Magazine sowie Blogger, YouTuber, Facebooker, Twitterer, Betreiber anderer Websites und andere Internetnutzer, die mit ihren Aktivitäten nicht nur eine geringe Anzahl von Menschen erreichen, sollen nach dem neuen, in Vorbereitung befindlichen Medienstaatsvertrag eine Rundfunklizenz beantragen müssen. Dass die Behörden diese Lizenz auch verweigern oder entziehen können, liegt auf der Hand. Meinungsfreiheit von Staates Gnaden. Wer wird da noch eine abweichende Meinung „senden“? Quelle: Rubikon

Begriffe wie -Medienkonvergenz - Digitale Binnenmarktstrategie –Kurzberichterstattungsrecht - medienkonvergente Altersklassifizierung – Meinungsbildungsrelevanz - transparenzvorgaben für Intermediäre - europäische Regulierungsansätze– Benutzeroberfläche - sind die Synonyme eines Gesinnungsterrors, die im Sinne der EU-Lex zur Verhinderung der EU-Kritik eingesetzt werden.

Bild: Pixabay