Hannover – Die Persilscheine der Schuldunfähigkeit für brutale importierte islamische Täter werden zurzeit wie am Fließband ausgestellt.
Nach dem Psycho-Freifahrschein für den somalischen Koma-Prügler, der nach einer Schwarzfahrt dem Rentner Detlef J. vor dem Offenburger Bahnhof das Gesicht zertrümmert hat, wird auch im Fall der ermordeten Studentin Sara S. keine Anklage erhoben. Der 54jährige Mohammed V. hatte vor genau einem Jahr die angehende Sonderpädagogin in einem Mietshaus in Hannover nach vorrausgehenden von ihm selbst angezettelten Streitereien abgeschlachtet.
„Die Tat erschien so sinnlos“ glaubt die neuepresse zu erkennen, wohl in Unkenntnis über die flächendeckende chronische Gewalt gegen Frauen im Iran und spricht jetzt von einer „überraschenden Wende im Fall der toten Studentin aus dem Miethaus in der Kurt-Schumacher-Straße. Gegen den gebürtigen Iraner wird keine Anklage erhoben. Er soll laut einem Gutachter an „massiven Wahnvorstellungen“ leiden und daher schuldunfähig sein. Laut neuepresse hat die Staatsanwaltschaft beim Schwurgericht ein Sicherungsverfahren mit dem Ziel beantragt, V. in ein psychiatrisches Krankenhaus einzuweisen. Der Prozess vor dem Landgericht soll am 12. April beginnen.