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Richter verbieten Muezzin-Lautsprecher in Oer-Erkenschwick

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GELSENKIRCHEN/OER-ERKENSCHWICK Ein Ehepaar hatte gegen den Muezzin-Ruf einer Moschee in Oer-Erkenschwick geklagt. Die Richter kassierten nun die Lautsprecher-Genehmigung.

Der Muezzin wird Muslime in Oer-Erkenschwick nicht mehr über Lautsprecher zum Freitagsgebet aufrufen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab am Freitag der Klage eines Ehepaares statt und hob die erteilte Genehmigung durch die Stadt auf.

2013 hatte die Stadt Oer-Erkenschwick der türkischen Ditib-Gemeinde erstmals den Betrieb eines Lautsprechers genehmigt. Der wird seitdem vom Hodscha der Gemeinde jeden Freitagmittag zum öffentlichen Gebetsruf genutzt. Jetzt kassierte das Gericht die Lautsprecher-Genehmigung der Stadt wieder ein.

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Bild: Pi-News/Muezzin-Kiel