Kein kurzer Prozess um Autonome Nationalisten Göppingen / 25. August 2016
BGH schiebt 129er Inflation einen Riegel vor
Am heutigen 25. August 2016 sollte vor dem Landgericht Stuttgart ursprünglich ein weiteres Strafverfahren wegen Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB beginnen. Am 13. August 2015 waren dort die vier angeblichen Rädelsführer der Autonomen Nationalisten Göppingen allesamt zu Freiheitsstrafen (bzw. Jugendstrafen) verurteilt worden. Das Gericht in seinem Optimismus hatte sich offensichtlich vorgestellt, in einem „verschlankten“ Folgeverfahren nunmehr dreizehn weiteren angeblichen Mitgliedern oder Unterstützern der AN GP ebenfalls das Prädikat „kriminelle Vereinigung“ anheften zu können. Dem hat der Bundesgerichtshof mit seinem kürzlich veröffentlichen Beschluss 3 StR 86/16 vom 31. Mai 2016 (siehe:http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=277dcf27b9912393bac68e24006b8c9e&nr=75577&pos=0&anz=1
einen Riegel vorgeschoben. Der BGH hat darin noch einmal hervorgehoben, dass Bagatelledelikte wie etwa Schmierereien und ähnliche nicht schwerwiegend genug sind, um daraus eine kriminelle Vereinigung abzuleiten. Solche Delikte bildeten jedoch das Schwergewicht der Taten der ANGP. Der Beschluss ist eine Ohrfeige für die Staatsschutzkammer des Landgerichts Stuttgart unter ihrer Vorsitzenden Manuela Haußmann. Sie hatte es bei einem 183seitigen Urteil auf gerade einmal anderthalb Seiten (!) für nötig befunden, die Frage der kriminellen Vereinigung rechtlich zu würdigen. Möglicherweise wollte der BGH signalisieren, dass es nicht angängig ist, mit einer solchen Oberflächlichkeit einer Kameradschaft das Verdikt anzuheften, ein Gangstersyndikat zu sein. Möglicherweise wollte er auch der in letzter Zeit eingerissenen Gewohnheit einen Riegel vorschieben, politisch unliebsame Gruppierungen unter Missbrauch des Strafrechts zu bekämpfen, so wie es seit vier Jahren vor dem Landgericht Koblenz gegenüber dem Aktionsbüro Mittelrhein geschieht. Recht hat er: Argumente statt Prozesse!
weiterlesen auf dem Blog über die deutsche Justiz und die Anwaltstätigkeit von Dr. Björn Clemens
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