Es ist schon erstaunlich, daß der Grund in der Ausbeutung unserer Wertschöpfung der Arbeitsleistung im öffentlichen Recht verankert ist und ursächlich für die Enteignungen, Bußgelder und Finanzamtforderungen genutzt wird. Die Kenntnisnahme durch den Mittelstand erfolgt nur schleppend, da es wohl wichtiger erscheint sich wg. einer fiktiven Pandemie mit den Deppenmasken rumzuärgern.
Um Mißverständnissen vorzubeugen, es geht nicht um den § 86 StGB. Allen Beteiligten ist klar, daß dies ausschließlich der politischen Agitation dient, um in der Diffamierung mit der Nazi-Keule systemkritische Meinungen außerhalb des Mainstream zu deckeln. Das interessiert keine Sau mehr, die haben eben nicht anderes.
Vielmehr soll hier die Rechtssicherheit geschaffen werden, indem der "Strohmann" der BRD-Verwaltung definiert wird.
Strafbefehl
Für den interessierten Neueinsteiger in den Sumpf des "Rechts" habe ich eine kleine Denksportaufgabe eingestellt.
Definiere "des Amtsgericht" und "am Amtsgericht"!
Wobei deren Humor, dem der schwarzen Robe der Spitzbuben entspricht, wenn der Richter mir seine Unterschrift als Stempeldruck zusendet. Dafür ist er auch nur "Richter am Amtsgericht" und nicht "Richter des Amtsgericht".
Einspruch
Der auslösende Grund ist ein Bild, daß die Analogie zwischen der Politik Adolf Hitlers und der aktuellen Führerin Merkel unterstreichen sollte.
Vorladung zur Hauptverhandlung
Für mich war die Sache abgeschlossen und hatte die Einstellung des Verfahrens erwartet. Aber neee, denn Gerüchten zufolge, soll "Schwerin will das so" in den Gängen des Gerichts gemurmelt worden sein und Schwupps, die Ladung ist da. Und da ist der Vorwurf aus § 86 StGB nicht mehr relevant, da in der Einlassung auf die Vorladung für den Strohmann mit dem Betreten des Gerichts der Fall entschieden ist. Hinzu kommt, daß der Corona-Schwachsinn bei einigen Gerichten als Waffe gegen unliebsame Entscheidungen genutzt wird und auf Versäumnisurteile hingearbeitet wird. Siehe RA Rainer Fuellmich Green Mango vs. Prof. Drosten
Unmöglichkeit der Einlassung
Download BRD-Personenmatrix
"Die Geburtsstunde der Person.
... Fortsetzung...
Diese reductio ad absurdum trifft zwar im wahren Leben nicht zu, aber in der Fiktion des Papierrechts trifft sie zu. Lieschen hat Jahre gebraucht, das Buchstabenrecht buchstabengetreu und wortwörtlich zu nehmen und sie hat unter Schmerzen kapieren müssen, dass es überhaupt nicht darauf ankommt, wie sie das sieht. Es kommt darauf an, wie die Verwaltung es sieht. Als fiktive Person befindet sich Lieschen Müller in der Defensive und ist ihr der Staat nicht wohlgesonnen, dann gnade ihr Gott. Als Besitztitel des Standesamts hat Lieschen keine Chance, wenn sie mit diesem Namen nichts macht!
„Fiktiver Name: „Eine Fälschung, alias, vorgeblich oder vorgetäuschter Name, angenommen von einer Person und unterschiedlich in einigen wesentlichen Teilen seines wahren Namens..., mit dem Hintergrund, zu täuschen oder in die Irre zu führen.“ [Black`s Law 6th pg. 624].
„Ein Name ist ein Wort oder Wörter, benutzt, um eine Person zu unterscheiden und zu identifizieren“ [65 Corpus Juris Secundum 1,pg.1].
Denn eines sei jetzt schon verraten: ganz sicher ist Lieschen diese Frau Lieschen Müller nicht!
Es wäre ein Ding der Unmöglichkeit! „Recht kann nichts Unmögliches erzwingen.“ (Lex non cogit ad Impossibilia) [BROOM`s maximes of Law (1845)]."
Meine Meinung, Ihre Entscheidung.