"Schadenersatz- und Versorgungsansprüche bei möglichen Impfschäden
Nach einer Covid-19-Impfung treten bei vielen Menschen unterschiedliche Impfreaktionen wie Ermüdung, Kopfschmerzen, Schmerzen an der Impfstelle, lokale Reaktionen, Fieber, Muskelschmerzen, Schüttelfrost, Schwindelgefühl, Gliederbeschwerden und Unwohlsein auf. Darüber hinaus hört und liest man immer häufiger von Berichten über mögliche schwere und schwerste Impfkomplikationen. Auch Todesfälle im Zusammenhang mit der Covid-19-Impfung werden gemeldet. Daher gilt die Empfehlung: Sofern bei Ihnen oder nahen Angehörigen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung ungewöhnliche Erkrankungen und gesundheitlich nachteilige Reaktionen auftreten, sollten Sie neben der medizinischen Behandlung bei den Ärzten auch rechtlichen Rat bei einem mit medizinrechtlichen Sachverhalten vertrauten Rechtsanwalt einholen. Denn gerade bei Impfschäden können sich nicht unerhebliche rechtliche Ansprüche ergeben, die anwaltlich geprüft werden sollten, damit der Geschädigte nicht von vornherein und ungeprüft auf diese verzichtet. Über einzelne rechtliche Fragen in diesem Kontext informieren wir in diesem Beitrag:
Das Paul-Ehrlich Institut (nachfolgend: PEI) veröffentlicht regelmäßig einen aktuellen Sicherheitsbericht zu den bedingt zugelassenen Impfstoffen (Biontech, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson), allerdings ist aus unserer Sicht auch von einer nicht unerheblichen Dunkelziffer auszugehen. Dies unter anderem deshalb, weil Ärzte die von Patienten und deren Angehörigen vorgetragenen Verdachtsfälle möglicher Impfschäden nicht sämtlich würdigen, sondern solche geäußerten Annahmen oftmals als abwegig abwehren, weshalb die Patienten ihre eigene Vermutung nicht den zuständigen Stellen melden und damit die mögliche kausale Verbindung nicht weiter untersucht wird. Somit findet auch keine aktive Nacherhebung statt, so dass ein eventuell tatsächlich bestehender kausaler Zusammenhang von schweren Erkrankungen durch die Impfungen unentdeckt bleibt.
Dabei jedoch gilt: Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist der Verdacht einer über das übliche Maß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung meldepflichtig. Die Meldung erfolgt vom Arzt an das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter sind nach § 11 Abs. 4 IfSG verpflichtet, die gemeldeten Verdachtsfälle der zuständigen Landesbehörde und der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut, im Einklang mit den Bestimmungen des Datenschutzes zu melden.
Entsprechend stellt das Paul-Ehrlich-Institut für Ärzte Meldeformulare bereit, jedoch nimmt jede Meldung naturgemäß Zeit in Anspruch; Zeit also, die bei verstärkt auftretenden schweren Nebenwirkungen einerseits für die Behandlung des Patienten und andererseits zusätzlich für die jeweilige Meldung aufgewendet werden müsste. Zeitnot könnte daher eventuell auch ein Grund sein, weshalb die Meldungen von Ärzten eher restriktiv gehandhabt werden. Sofern sich die jeweiligen Ärzte aktiv an Impfungen mit den lediglich bedingt zugelassenen Impfstoffen beteiligen, ist zu vermuten, dass auch aus diesem Grunde bei ihnen kein gesteigertes Interesse besteht, dass mögliche schwere Impfnebenwirkungen in der breiteren Öffentlichkeit diskutiert werden, denn auch diese Ärzte könnten ja zukünftig mit Ansprüchen von Patienten konfrontiert werden.
Zudem sind die Meldewege als unzureichend zu bezeichnen. So haben wir beispielsweise feststellen müssen, dass bei einem schweren Schlaganfall, der sich 4 Tage nach einer Erstimpfung ereignete, weder das informierte Ministerium des Bundeslandes noch die für Versorgungsansprüche zuständige Behörde von sich aus den Verdachtsfall an das Paul-Ehrlich-Institut weitergemeldet haben. Man argumentierte damit, dass ja jeder Geimpfte bei der Impfung einen entsprechenden Erhebungsbogen erhält, bei dem er darüber informiert werde, dass man selbst mögliche Verdachtsfälle an das PEI melden könne. Dies obwohl die betroffenen Personen in solchen Situationen möglicherweise gesundheitlich gar nicht in der Lage sind, eine Meldung aktiv abzusetzen und entsprechend andere Sorgen haben, als beispielsweise Familienangehörige zu bitten, diese bürokratischen Angelegenheiten für sie zu erledigen.
Es mag durchaus sein, dass bei den Covid19-Impfungen die häufigsten Impfreaktionen eher harmlos sind und nur wenige Stunden bis zu einem Tag andauern. Über längerfristige Gefahren oder Risiken können aber weder die Politik noch die Hersteller und auch nicht die Wissenschaft verlässliche Angaben tätigen, da hierüber schlicht und ergreifend keine wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen. Langzeitschäden, die erst in der Zukunft bekannt werden, können naturgemäß auch erst in der Zukunft erfasst werden.
Auch in bekannten Pharmaskandalen, wie beispielsweise „Contergan“ oder „Lipobay“, haben die Pharmaindustrie und auch die Politik bekannte Gefahren viel zu spät veröffentlicht, so dass viele Betroffene schwerste Folgen zu erleiden hatten. Im letztgenannten Fall haben übrigens Protagonisten eine unrühmliche Rolle gespielt, die uns auch heute in den Medien regelmäßig - und fast schon gebetsmühlenartig - über den vermeintlichen Segen der Covid19 Impfstoffe berichten, was den kritischen und gesundheitsliebenden Bürger erst recht hellhörig werden lassen sollte."