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Di, Feb
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♦️Maestro M. ♦️ - Wenn sich das alles so verhalten sollte, dann stimmt doch schon etwas mit der Geburtsregistrierung beim Standesamt nicht?

Recht
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Ja, was haben wir denn erwartet?

„Es ist besser, die Quelle zu untersuchen, als den Flüsschen zu folgen.“ (Satius est petere fontesquam sectari rivulos). [Legal Maximes of Law by S.S. Peloubet 1880].

„Der verursachende Part aller möglichen Dinge ist der Anfang.“ (Cujusque rei potissima pars principium est.).

„Beseitige die Ursache und die Wirkung wird aufhören.“ (Sublata causa tollitur effectus.) Remove the cause and the effect will cease. [Broom`s Maximes of Law 1845].

♦️Maestro M. ♦️ - Was wurde beim Standesamt ab 1938 registriert?

Im Geburtenregister registriert wurde ab 1938 die Geburt. Weil nur das Geburtsereignis eines Geburtsfall (mit den körperlichen Merkmalen der physischen Person) registriert werden kann, aber niemals die Niederkunft eines lebendigen, beseelten Wesens, ist es unmöglich, dass ab dem Jahr 1938 die Geburt eines Menschenkinds registriert werden konnte. 

„Recht kann nichts Unmögliches erzwingen.“ (Lex non cogit ad Impossibilia) [BROOM`s maximes of Law (1845)].

Ergo ist das Rätsel des irdischen Rechts: 

W a s  w u r d e  d a n n  g e b o r e n ? 

♦️ Maestro M. ♦️ - Gibt es eine logische Erklärung für dieses Rätsel?

Ja. Die Antwort ist auf den ersten Blick unglaublich, aber sie beantwortet einfach alle Rätsel in der Wechselbeziehung der Naturgesetze, denen die Menschen unterliegen, mit einer Fiktion von Recht.

♦️ Maestro M. ♦️ - Wie sieht die geschichtliche Entwicklung der Geburtsregistrierungen aus?

Seit 1794 gab es mindestens 14 Veränderungen der Personenstandsgesetze. Die Beurkundung von Geburten fand im ALR folgendermaßen statt:

„ALR. ZWEYTER THEIL. Elfter Titel. §.485. Bey Geburten und Taufen muß der Pfarrer den Vor-, Zu- und Geschlechtsnamen, und den Stand der Aeltern, ingleichen den Namen und Stand der gegenwärtig gewesenen Taufzeugen, nebst den Namen, welche dem Kinde selbst beygelegt worden, mit eintragen.“

„§.486. Auch muß er dabey die Angabe der Aeltern, wer in deren Ermangelung, der Hebamme, von dem Tage und Stunde der Geburt, bemerken.“

Die Sorge, dass der V a t i k a n über sein Bodenpersonal doch Einfluss hätte, ist unbegründet:

„ALR. ZWEYTER THEIL. Elfter Titel. §.161. Das Kirchenvermögen steht unter der Oberaufsicht und Direction des Staats.“

Vom 1.1.1876 – 30.6.1938 fand die Beurkundung in Geburtsregistern statt. 1938 wurde das Wort „Register“ abgeschafft und mit dem Wort „Buch“ ersetzt. Das Wort „Buch“ erinnert wie die Worte „Kalender“ (gregorianischer Kalender) oder „Datum“ an die Einbuchung ins vatikanische Schuldbuch, an welches ein jeder aufgrund seiner menschlichen Erbsünden gebunden wurde (Papst Gregor XIII. Bulla Inter gravissimas von 1582).  

Anstatt Geburtsregister hieß es fortan Geburtenbuch. 1.7.1938 bis 31.12.2008 Geburtenbuch (Familienbuch); 1.1.2009 bis heute Geburtenregister. Seit 1977 wird der „Familienname“ wieder eingetragen! Seit 1.7.1998 werden Totgeburten, -man höre und staune!-, im Geburtenbuch beurkundet und nicht mehr im Sterbebuch!

Ein Tipp um der späteren Lösung willen: in Tat und Wahrheit werden alle „Geburten“ in einem Sterbebuch registriert, weil das umdefinierte Geburtenbuch ein Sterbebuchist. Nur das Wort hört sich gleich an, aber die Wortbedeutung wurde umdefiniert, genau wie das Wort `Kind´.

(Siehe Äquivokation (Wortgleichheit bei Sachverschiedenheit): es klingt gleich (idem sonans), das Wort bedeutet aber etwas völlig anderes oder sogar etwas Konträres.)

„Die Bedeutung der Worte ist die Seele des Gesetzes.“ (Sensus verborum est anima legis.)

„Gesetze, nicht Worte, sind den Dingen auferlegt.“ (Leges non verbis sed rebus sunt impositae.)

„Die Verdrehung der Sprache ist eines Richters unwürdig.“ (Augupia verborum sunt judice indigna.)

„Von der Person gesprochene Wörter sollen aus der Befindlichkeit der Person verstanden werden.“ (Verba dicta de persona, intelligi debent de conditione personae.)  [Legal Maximes of Law by S.S. Peloubet 1880].

♦️ Maestro M. ♦️ - Was bedeutet die Geburtsurkunde (GU) in unserem Verständnis?

Die GU ist nicht zu verwechseln mit dem Geburtenbuchauszug. Wenn das Standesamt das Prozedere erledigt und den Sachnamen des Kindes unter die Vormundschaft des Staats gestellt hat, stellt es eine Geburtsurkunde aus. Es quittiert der physischen Person die Annahme des Schulden-nicht-zahlen-Privilegs und bestätigt damit, dass deren Geburtsvermögen als Sicherheit für den Weltbankrott eingebucht wurde. Die Zentralbank kann nun auf den GU-Namen eine Inhaber-Schuldverschreibung emittieren, die im Bankensystem weltweit gehandelt werden kann. Die GU sagt aus, dass es einen (Inhaber)-Titel bzw. ein Konto gibt, woher das Seerecht alle Werte bezieht. Sie ist unter anderem die Bestätigung einer Kontoeröffnung.

„Konto: genauer Nachweis gegenseitiger Forderungen im zwischenparteilichen Bereich von Schuld und Kredit; die Forderungen entstanden aus Verträgen heraus oder aus irgendeiner treuhänderischen Beziehung“; [Blacks Law 3rd, 1933].

„Der Vorgang des Kontenausgleichs besteht darin, wo jemand Waren oder Geld für einen anderen in treuhänderischer Funktion erhalten hat, um den entsprechen-den Ausgleich sicher- und wiederherzustellen.“ 

[Black`s Law, 8th Ed.].

Und wer ist wohl der Treuhänder, der diesen Kontenausgleich auf der Basis aller Geburtsurkunden für das Bankenkonsortiums durchführt? 

Es ist das Gericht. Was ist ein Gerichtsfall anderes als ein Kontovorgang? Nach langer Recherche und in abgekürzter Version muss die Definition und der einzige Zweck eines Gerichts ergo lauten:

Ein Gericht verrechnet Konten.

Eine Person gibt Wert gegen Rechte. Eine tote Person gibt Wert gegen keine Rechte. Tot ist man dann, wenn man eine Geburtsurkunde sein eigen nennt.  

In einer irdischen Bilanz stehen die Werte auf der Passivseite (Vermögensherkunft). Die Falschheit im Recht ist nicht, ob es eine Geburtsurkunde gibt oder nicht. Falsch ist ausschließlich jedermanns Identifizierung mit dem falschen Namen, der darin steht, denn „Falsch in einem, falsch in allem.“ (Falsus in uno, falsus in omnibus.)    

@Rechtsmaerchen 

Es wäre ratsam, seine Familienunterlagen bis nach 1913 zu halten.

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