Dr. med. Walter Weber: Sehr geehrte Kollegen und Kolleginnen,
sehr geehrte Follower,
anbei ersehen Sie unseren sehr wichtigen Flyer als Bild und in der nächsten Nachricht als Datei.
Wir möchten Ärzten diese Information weiterleiten, um sie vor den Risiken der Impfung bei Kindern und Jugendlichen zu warnen.
Außerdem ist vielen die Haftungsregel nicht bewusst.
Bitte leiten auch Sie diese Information weiter.
Herzlichen Dank
Ihr Walter Weber von Ärzte für Aufklärung
VORSICHT HAFTUNGSFALLE
Covid-Impfungen bei Minderjährigen
Sehr geehrte Kollegen und Betroffene,
die Regierung hat die Verantwortung dafür, ob Kinder und Jugendliche geimpft werden sollen, auf uns Ärzte abgeschoben. Das ist unverantwortlich!
Denn der Nutzen der Impfung ist schlichtweg nicht nachgewiesen, die Nebenwirkungen der Impfungen sind jedoch schon jetzt besorgniserregend.
Ohne entsprechenden Nutzen-Wirksamkeitsnachweis ist eine Impfung von Kindern und Jugendlichen jedoch medizinisch absolut unvertretbar. Angesichts der bislang unabsehbaren Langzeitfolgen, schwerer Nebenwirkungen und erster Todesfälle muss von Impfungen an Kindern und Jugendlichen dringend Abstand genommen werden.
Impfung von Kindern und Jugendlichen ist haftungsrechtlich ein Hochrisikogebiet!
Die Impfung ist eine Behandlung i.S.d. Patientenrechtegesetzes. Eine umfassende, ord- nungsgemäße Aufklärung der Eltern und der Jugendlichen ist zwingend.
Die Aufklärung muss beinhalten: das Nutzen- Risiko-Verhältnis sowie alle bekannten und - aufgrund fehlender Studien– auch unbekannten Risiken; ebenso alle bisher bekannt ge- wordenen Nebenwirkungen, auch, wenn diese sehr selten sind, sowie insbesondere auch schwere Nebenwirkungen, die aufgrund ihres Ausmaßes eine erhebliche Auswirkung auf die künftige Lebensführung haben; insbe- sondere das Todesfallrisiko.
Die ärztliche Aufklärung muss rechtzeitig, also mindestens einen Tag, im Zweifel –je jünger das Kind- sogar eine Woche vor der Impfung erfolgen. Denn die Impfung ist, angesichts des geringen Risiko gerade bei Kindern und Ju- gendlichen an Covid-19 schwer zu erkranken, NICHT dringlich.
Daneben ist auch bei Kindern und Jugendli- chen eine Impfanamnese zu erheben und eine körperliche Untersuchung vorzunehmen.
ALLE Minderjährigen (also 0 bis 17 Jährige) dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung bei- der Eltern (und zusätzlich bei Jugendlichen ab 14 Jahren mit deren schriftlicher Einwilligung) und niemals gegen den Willen der Sorgebe- rechtigten mit einem Covid-19-Impfstoff geimpft werden.
Dies gilt bei der Corona-Impfung auch für Jugendliche (14+ Jahre), weil die auf dem Markt befindlichen Impfstoffe nur eine bedingte Zulas- sung haben und zudem von der STIKO sowie der WHO nicht allgemein für Kinder und Jugendli- che empfohlen werden.
Minderjährige Jugendliche (14 bis 17 Jahre) können ausnahmsweise nicht selbst entscheiden, dass sie geimpft werden, weil sie die dafür erfor- derliche Einsichtsfähigkeit schon aufgrund der fehlenden, abschließenden Studienlage nicht bilden können.
Erfolgen Aufklärung, Anamnese und Untersuchung nicht ordnungsgemäß und liegen nicht die Unterschriften beider Eltern (und der Jugendli- chen) vor, **riskieren Ärzte eine persönliche Haftung**
d.h. Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz (ein Leben lang) und im Falle der Häufung sogar den Verlust der Haftpflichtversicherung.
Außerdem kann bei Fehlen der obigen Voraussetzungen eine strafbare Körperverletzung oder Tötung vorliegen (Strafmaß z. B. Körperverlet- zung mit Todesfolge: Freiheitsstrafe 3 – 5 Jahre, Verjährungsfrist: 20 Jahre)
Entgehen Sie dieser Haftungsfalle und schützen Sie die Kinder mit Bedacht!