„Namen sind Symbole für Dinge.“ (Nomina sunt symbola rerum.) [Bouvier´s 1856 Maximes of Law].
„Namen sind Bezeichnungen für Sachen.“ (Nomina sunt notae rerum.) [Bouvier´s 1856 Maximes of Law].
ALR. 1. THEIL. Zweyter Titel. §. 1. „Sache überhaupt heißt im Sinne des Gesetzes alles, was der Gegenstand eines Rechts oder einer Verbindlichkeit seyn kann.
ALR. 1. THEIL. Siebenter Titel. §. 1. „Wer das physische Vermögen hat, über eine Sache mit Ausschließung Andrer zu verfügen, der hat sie in seiner Gewahrsam, und wird Inhaber derselben genannt.“
Wenn der Name ein Besitzrecht an einer Sache ist, dann fragt man sich natürlich, wer der Besitzer unseres Geburts(urkunden)namens ist.
„Bewegliche Dinge folgen der Person, unbewegliche dem Ort.“ (Mobilia personam sequuntur, immobilia situm).
Was bedeutet „unser Name“ im Sinne obiger Definitionen?
Weil der Mensch als beseeltes Wesen keine Sache ist, kann er keinen Namen „haben“. Er mag einen Seelennamen sein eigen nennen. Weil der Geburtsfall der physischen Person als „Seele“ (Beispiel: ein Dorf mit 70 Seelen) gezählt wird, kann er im deutschen Landrecht ebenso kein Objekt von Recht sein und wird ebensowenig als Sache betrachtet. Deshalb kann der Geburtsfall ebenfalls keinen Namen haben. Er hat einen Rufnamen.
Ausschließlich im Seerecht, wie der Name `MÜLLER´ im Personalausweis beweist, gilt die Person als Sache und als Besitzgegenstand des registrierenden Standesamts. Dort ist der Name ein Wort in einem Register. (Regis – lateinisch: des Königs).
„Die Korrektheit der Wörter ist die Sicherheit des Besitzes.“ (Proprietas verborum est salus proprietatum.)
[Bouvier´s 1856 Maximes of Law].
Was bedeutet somit der Name im Seerecht?
Wenn man sich an die Geburts- und Besitzrechte aus dem Schöpferprinzip erinnert, dann kommt der Mensch mit seinem Anteil am Vermögen des jeweiligen Landes zur Welt. Für den neuen Erdenbürger ist insofern schon alles im Vorhinein bezahlt. Dieses Vermögen ist natürlich verknüpft mit dem aufgezeichneten Rufnamen dieses Geburtsfalls.
Im Seerecht wurde, weil der Mensch als der redliche Besitzer des Vermögens nie aufgetaucht ist und als verschollen gilt, -zumal es Redlichkeit im Seerecht nicht gibt-, ein Alias erschaffen, auf den das Geburtsvermögen gebucht wurde. Nur weil ein falscher Name unter die Vormundschaft einer Staatsfiktion gestellt wurde, konnte das Vermögen eingebucht und im Bankrott als Sicherungspfand verwendet werden.
Zumindest muss mit dem Namen eine Verwechslung passiert sein, denn plötzlich bezeichnet er eine Sache. Wie lautet die Kontonummer dieses Sachkontos? `Lieschen Maria Müller´ oder `Lieschen M. Müller´ oder `LIESCHEN MARIA MÜLLER´ oder `Müller, Lieschen M.´ oder `L.M. MUELLER´ oder `Mueller, L.M.´ etc. Alles Konten bei den jeweiligen Institutionen wie I W F, W e l t b a n k, E Z B etc.
Sämtliche Kontoverbindungen bauen auf der Geburtsurkunde bzw. dem (falschen) Geburtsurkunden-Namen auf!
In letzter Konsequenz ist der im Seerecht registrierte Name nichts anderes als eine niedergeschriebene Buchstabenfolge auf Papier, mit welchem die Konten eines haftenden Schuldners geführt werden.
„Fiktiver Name: „Eine Fälschung, alias, vorgeblich oder vorgetäuschter Name, angenommen von einer Person und unterschiedlich in einigen wesentlichen Teilen seines wahren Namens..., mit dem Hintergrund, zu täuschen oder in die Irre zu führen.“ [Black`s Law 6th pg. 624].
„Ein Name ist ein Wort oder Wörter, benutzt, um eine Person zu unterscheiden und zu identifizieren.“
[65Corpus Juris Secundum.`1,pg.1].
Natürlich wissen wir jetzt, dass mit dem Namen die Methode gemeint ist, wie man im Seerecht Schuldnerkonten unterscheidet. Da wir ins Indigenat zurückwollen, um unsere rechtliche Ausgangsbasis zu restituieren, suchen wir natürlich zuerst nach einem
L i e s c h e n und gleich darauf nach einer M ü l l e r, Lieschen Maria.