Es ist ähnlich wie mit dem Autokennzeichen. Die öffentlichen Behörden erkennen eine Person (und damit deren Status) alleine am Personennamen.
Sie haben tatsächlich n i c h t s anderes als diesen Namen. Sie können ihn nicht einmal beweisen, wenn es nicht die Person selber für sie tut.
Was bedeutet das für die beiden widerstreitenden Jurisdiktionen?
Es muss für ein und denselben Menschen zwei oder mehrere unterschiedliche Personen bzw. Personennamen in den jeweiligen Jurisdiktionen geben.
„Wann zwei Rechte in einer Person konkurrieren, dann ist es dasselbe, als lägen sie in zwei separaten Personen.“ (Quando duo juro concurrunt in una persona, aequum est ac si essent in diversis.)
@Rechtsmaerchen