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Eilverfahren zu Corona-Maßnahmen Klagen gegen Ausgangssperre im Kreis Unna erfolgreich, doch nur Kläger dürfen vor die Tür

Recht
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Die vom Kreis Unna verhängte Ausgangssperre ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Mittwoch entschieden.

Allerdings sind zunächst nur die Kläger von dieser Entscheidung berührt. Für alle anderen gilt die vom Kreis verfasste Allgemeinverfügung mitsamt Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen weiter. Der Kreis überlegt, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einzulegen.

Kreis Unna – Mittlerweile sind vier Bürger gerichtlich gegen die seit Montag geltenden Regelungen zum Schutz vor dem Coronavirus vorgegangen. Alle sehen sie ihre Freiheitsrechte unverhältnismäßig stark eingeschränkt. In drei Eilverfahren konnte die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts der Argumentation der Kläger aus Bergkamen, Holzwickede und Lünen folgen – im Fall des Bergkameners nahm es auch inhaltlich Stellung.

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