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Verfassungsrechtler - Zweck des Gesetzes scheint zu sein, Oberverwaltungsgerichte auszuschalten

Recht
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Im Gesundheitsausschuss des Bundestages hat der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau schwere Bedenken gegen das neue Infektionsschutzgesetz geäußert. TE dokumentiert seine Ausführungen.

Der Verfassungsrechtler Ulrich Vosgerau zeigte bereits vor anderthalb Wochen bei TE auf, wie verfassungsrechtlich fragwürdig das neue Infektionsschutzgesetz ist. Nun trug er diese Bedenken auch im Gesundheitsausschuss der Bundestages vor. Wie dokumentieren seine Aussagen in gekürzter Form. 

Notstandsgesetzgebung ohne verfassungsrechtliche Grundlage

Ich habe durchaus einige verfassungsrechtliche Bedenken, ich will einmal mit dem Wichtigsten anfangen, was mir persönlich auch am Wichtigsten ist, weil ich mich da-mit fachlich noch keineswegs durchgesetzt habe, ich habe es mehrfach vorgetragen. Ich meine nämlich, dass das, was wir an Corona-Bekämpfung bereits seit Anfang 2020 erleben und was jetzt endgültig in Form auch eines einfachen Gesetzes gegossen werden soll, dass das eigentlich mit der klassischen Gefahrenabwehr gar nichts mehr zu tun hat, wie wir sie, seit den Tagen des preußischen Oberverwaltungsgerichts kennen, sondern, dass es sich hier eindeutig um eine Notstandsgesetzgebung handelt. Das ist nicht die herrschende Lehre, die meisten Staatsrechtslehrer, ich spreche manchmal von der apologetischen Fachliteratur, stehen auf dem Standpunkt, dass das, was wir erleben, eigentlich gar nichts Besonderes sei, sondern ganz alltäglich, weil der Staat ja immer schon Grundrechte durchgesetzt oder auf Grund von Gesetzen eingeschränkt habe, gerade, um eben die öffentliche Sicherheit zu schützen.


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