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Falschgeld - Euro - Ohne Wert -

Recht
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Geld ist also ursprünglich eine Urkunde für einen Wert, der bereits existiert, oder in der Zukunft geleistet/erschaffen wird.

In einem Tauschgeschäft Ware/Dienstleistung gegen Geld, muss ein Wertetausch vorliegen.
Fehlt der Tauschgegenstand, und wird trotzdem eine Urkunde darüber im Tausch gegen die Sicherheit ausgestellt, dann trifft auch Urkundenfälschung zu. Das Herstellen einer Urkunde für Wert, ohne tatsächlich einen Wert zur Deckung zu besitzen, ist Urkundenfälschung. (siehe § 267 StGB)
Ein „Luft“-Zertifikat über eine Einlage, die gar nicht deponiert ist, erfüllt ebenfalls die Definition von ungedecktem Falschgeld.

Das Vertrauen in die Wertbeständigkeit des Geldes bildet die Grundlage des Geldwesens.-Bundesbank ---
Das Vertrauen durch Treu und Glauben "beschissen" zu werden bildet seit spätestens dem Wegfall des §795 BGB seit 1.1.991 den Wert des Geldes? Der Glaube an Fiktionen ist zwar nicht verboten,sollte aber durch Nachprüfens staatlicherseits möglich sein? Ach es gibt ja keine staatlichen Inhaberschuldverschreibungen mehr,so kann auch staatlich nichts geprüft werden,muß man schon selber prüfen.
 
Übernommen von Friedrich Maik
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