Die Geschäftsführer haften für die Firma. Das zu ist es notwendig, die Firma sachlich korrekt anzuschreiben und den Geschäftsführer in der Funktion als Geschäftsführer auch anzuschreiben.
Es ist nicht zweckdienlich die Person „Schulleiter“ mit irgendwelchen Forderungen zu bedrohen, das erfüllt den Tatbestand der Nötigung.
Im interessanten Fall der Friedrich-Ludwig-Jahn-Schule hat sich offenbar der Geschäftsführer kundig getan und für sich entschieden, daß er die Verantwortung für das leibliche Wohl der ihm anvertrauten Kinder nicht tragen kann, wenn er von übergeordneter Stelle zur Umsetzung der Corona-Hygieneregeln genötigt wird.
Er hat erkannt, daß diese Maßnahme keine prophylaktische Schutzfunktion erfüllen kann und alle Maßnahmen massiv das Kindeswohl gefährden.
Folgerichtig hat er verkündet, daß die Maßnahmen unter seiner Leitung ausgesetzt werden und die „Schulleitung“ hat ihn von seiner Funktion als Geschäftsführer der Schule abgesetzt und diese mit einer gewissenlosen Person besetzt, die kein Problem damit hat, das Kindeswohl zu gefährden. Und diese Schulleiterin steht jetzt voll in der Haftung für ihre Taten.
Eltern die noch klare Bilde sehen und nicht zu Corona-Zombies mit dem Gesichtslappen mutiert sind, könnten jetzt die Firma Grundschule "Friedrich Ludwig Jahn"
Friedrich-Ebert-Ring 107, 14712 Rathenow anschreiben und ihre Forderung bekunden, daß ihr kind von allen Corona-Maßnahmen freizustellen ist sowie keinerlei medizinische Untersuchungen und oder Abstriche, Tests an ihrem Kind durchzuführen sind.
Die Coronamaßnahmen sind sehr genau beschrieben und beinhalten die Ausschlußfunktionen bis hin zur attestlich bestätigten Freisstellung vom Maskentragen.
Die Ausführung aller Maßnahmen ist immer eine Entscheidung der geschäftsführenden Leitung der jeweiligen Firma. Da kann sich kein Schuldirektor darauf berufen, daß er eine Anweisung erhalten hat und er aus der Haftung raus ist.
Der Geschäftsführer oder die geschäftsführende Leitung der Firma "Schule" setzt immer eigenverantworlich haftend die Corona-Maßnahmen um. Es gibt keine Verpflichtung, Masken zu tragen, wenn gesundheitliche Bedenken vorliegen.
Die Atteste nicht anzuerkennen oder die Erzwingung die Masken zu tragen ist reine Willkür der Sozi-Kader in den Schulen.
Es geht um Gehorsam, den Parteiwillen durchzusetzen.
Er hat die Corona-Maßnahmen auszusetzen und die Haftungsverschiebung auf die „Schulbehörde“ schriftlich bekannt zu geben, so daß die „Schulbehörde“ ihre Entscheidung treffen kann. Entweder den geschäftsführenden Schuldirektor in der Funktion belassen und die Corona-Maßnahmen werden ausgesetzt oder den geschäftsführenden Schuldirektor ablösen und ihn durch einen Geschäftsführer ersetzen lassen, der entweder so naiv ist, daß er die ideologischen Vorgaben blind ausführt oder so gewissenlos, daß er das Haftungsrisiko als vernachlässigbar einschätzt und die Kinder brutal unter die Masken zwängt.
Aber auch hier haben die Eltern die Wahl und können ihre Kinder vom Schulbetrieb freistellen lassen, da keine Schule aufgrund der Rechtslage erzwingen kann, dass Jungen und Mädchen während einer Pandemie die Schule besuchen, wenn sie dadurch einem höheren Erkrankungsrisiko ausgesetzt sind.Dazu siehe Link.
Die Eltern, die ihre Kinder schützen und nicht diesen gewissenlosen Apparatschiks ausliefern wollen, schreiben die Firma „Schule“ mit der rechtskräftig Anschrift an. Das sollte ja kein Problem sein, oder?
Die offizielle Firmierung, entnommen der Webseite der Stadt Rathenow.
Wir wollen es genau wissen und besorgen uns die DUNS-Nummern, einem Firmenregister und finden dort:
Wir finden auch :
und
Ohne daß der Verantworliche/Haftende ausgewiesen wird. Es scheint, daß hier eine Verschleierung der tatsächlichen Firmkonstellation stattfindet. Verschachtelt in einem Holdingkonstukt, das noch größer ist, wird die Haftungsfrage zur Suche im Heuhaufem, denn schreiben Sie nicht die Firma korrekt an, fühlen sich die Verantwortlichen auch nicht angesprochen.
Und jetzt machen Sie sich den Spaß und schauen wer denn einwandfrei firmiert?
Sie werden erstaunliches feststellen. Die Firmen "Schulen", die eine rechtswidrige Verordnungspolitik umsetzen und die gewissenlos die Gesundheit der Kinder aufs Spiel setzen, versuchen sich offensichtlich der Haftung zu entziehen.
Fordern Sie die korrekte DUNs-Nummer Ihrer Schule ein und dann erklären Sie der Geschäftleitung "Schule", daß Ihr Kind von den Corona-Maßnahmen freizustellen ist. Beschäftigen Sie sich mit der Haftungsfrage und machen Sie sich kundig, was die überhaupt ohne Ihre Zustimmung machen dürfen.
CO2-Maskenterror für Kinder - Lehrer weist die Gesundheitsschädigung durch das Maskentragen nach
Sobald Sie den verantwortlich Haftenden korrekt anschreiben, wird der Corona-Schwachsinn beendet.
Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, nur meine Meinung. Alle Hinweise sind eigenverantwortlich zu nutzen.