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So, Feb
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Eigentum - Es wird nur vermutet, das Sie Eigentümer sind - Sind Sie Eigentümer ihres Hauses?

Recht
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Wenn nur vermutet werden kann, das Sie der Eigentümer des Hauses sind. Was hat denn dann der Hauskäufer ihres Grundstückes über den Notar gekauft?

Der Käufer eines Hauses hat vermutlich, das Eigentum an dem Haus erworben, den Nachweis seines Eigentums aber nicht.

Wer ist denn der nachgewiesene Eigentümer des Grundstücks?

Daraus ergibt sich zwingend, daß Sie ein Grundstück erwerben und wenn ein berechtigter Widerspruch erfolgt, in dem Sie den Nachweis des Eigentums führen müssen, Sie in der Bringschuld des Eigentumsnachweises sind.

Können Sie den Nachweis nicht führen, haben Sie kein Eigentumsrecht an diesem Grundstück. Das ist ein Umstand, auf den Ihr Notar Sie hätte aufmerksam machen müssen. Hat er aber nicht!

Wer haftet nun?

 

Frage: Was beglaubigt denn nun der Notar? 

Den Eigentumswechsel oder die Vermutung, das ein Eigentumswechsel stattgefunden haben könnte?

 

Und jetzt Betrachten Sie die Sache aus der Perspektive eines Personalausweisträgers, der als juristische Person (Lizenzdeutscher) sich gemäß § 21 (3) 5. PStG im Sachrecht befindet!

Verstehen Sie jetzt, warum das BRD-System Ihnen diie Feststellung und Aushändigung Ihres Staatsangehörigkeitsausweises, gemäß §4 Abs 1 RuStaG von 1913 verweigert und Sie mit allen Mitteln im Sachrecht halten will!?

Also sollten Sie klären, ob Sie nachweislich und beglaubigt der Eigentümer Ihres Grundstücks sind. Können Sie das nicht, sollten Sie sich Fragen, wofür Sie ihr ganzes Leben lang geschuftet haben und auf welcher Rechtsgrundlage Ihnen ihre deutsche Staatsangehörigkeit gemäß RuStaG 1913 vorenthalten wird.


 

VOLLDRAHT - mehr als nur Informationen

Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, es ist eine Meinung nach dem Verständnis des geltenden Rechts