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Intoleranz gegenüber Abweichlern

Recht
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Die Themenliste des öffentlich nicht mehr oder kaum noch Verhandelbaren wird immer länger. Sie umfaßt den Schutz des ungeborenen Lebens, Zweifel am anthropogenen Klimawandel, die Gender-Ideologie, den Islam, die zunehmenden Kulturkonflikte im Land, die Zuwanderung und anderes. Wer sich abweichend von der offiziellen Sprachregelung äußert, stellt sofort fest, daß seine Meinungsfreiheit sehr schmal bemessen ist.

Schlimmstenfalls wird ihm gedroht, daß seine Meinung eine „faschistische“ und damit ein Verbrechen sei. In der liberalen Variante wird ihm zwar bestätigt, daß er frei darin sei, seine Meinungen, Überzeugungen, Erkenntnisse zu pflegen, er aber kein natürliches Recht besitze, sie öffentlich auszubreiten.

Internet bietet Alternativen

Andersdenkende, die den Konflikt scheuen, leben Meinungsfreiheit daher innerhalb der Grenzen aus, die in diesen Versen gezogen sind: „Ich denke, was ich will/ Und was mich beglücket,/ Doch alles in der Still/ Und wie es sich schicket.“ Das Refugium der Privatheit kann gar nicht hoch genug geschätzt werden, zumal es von den Gesinnungswächtern massiv in Frage gestellt wird. Doch politische Wirksamkeit entfaltet die Widerrede erst, wenn sie die Öffentlichkeit erreicht und in den politischen Diskurs eingeht.

In diesem Sinne bezeichnet „Meinungsfreiheit“ das Recht auf Präsenz im öffentlichen Raum. Nehmen Andersdenkende es heute in Anspruch, werden ihnen demokratiefeindliche „Wortergreifungsstrategien“, auf Gewaltandrohung angelegte „Aufmärsche“ und menschenfeindliche „Hetze“ unterstellt. Das Selbstverständliche wird zum Skandalon erklärt.

Immerhin bietet das Internet eine alternative Möglichkeit für Informationsaustausch, Analyse und Diskussionen. Hinsichtlich des Reflexionsniveaus, der analytischen Schärfe und des Sprachwitzes überbieten Plattformen und Blogs die durchschnittlichen Standards der Tagespresse, der politischen Magazine und Talkshows.

Das Problem ist systemimmanent

Doch vorerst handelt es sich nur um einen erweiterten Samisdat. Darunter verstand man im kommunistischen Ostblock die Verbreitung systemkritischer Literatur über nichtoffizielle Kanäle. Die großen Weichen werden immer noch andernorts gestellt. Politisch kampagnenfähig ist nur, wer Zugriff auf die großen Pressehäuser, die Rundfunk- und Fernsehkanäle hat, wer Hörsäle, Versammlungsräume und Bühnen besetzt. So ist es Politik und Medien gelungen, die Mär der ausländerfeindlichen Hetzjagd von Chemnitz in die Welt zu setzen und den Ausgangspunkt der Bürgerproteste – den Mord an einem Deutschen durch einen Asylbewerber – so gut wie vergessen zu machen.

Es ist ein Irrtum zu meinen, daß solche Manipulationen nur die ausnahmsweisen Schwächeanfälle eines sonst intakten Systems sind. Nein, hier wird ein ganzes Arbeits- und Funktionsprinzip anschaulich. In einem im Sommer 2018 in der New York Times erschienenen Aufsatz hat der amerikanische Philosophie-Dozent Bryan W. Van Norden eine exemplarische Innenansicht und Selbsterklärung der Medienpraxis geliefert und aus linksliberaler Sicht gerechtfertigt. Eine deutsche Übersetzung wurde im Kulturmagazin des Goethe-Instituts, das goethe, unter der Überschrift „Kein Recht auf Publikum“ veröffentlicht.

Bezeichnenderweise beginnt Norden mit einem Zitat aus Herbert Marcuses Essay über „Repressive Toleranz“, in dem bedauert wird, daß in den Debatten der Massenmedien die Dummheit genauso viel Raum erhält wie die Intelligenz – ein Befund, dem man unabhängig vom politischen Standpunkt zustimmen kann. Da der Zugang zur weiten Öffentlichkeit – durch Fernsehsender, Zeitungen, Zeitschriften, Vorträge usw. – eine knapp bemessene Ressource sei, brauche es, so Norden, „treuhänderische Wächter der rationalen Debatte“, die für einen „gerechten Zugang“ sorgen.

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Bild von Colin Behrens auf Pixabay