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Friedensvertrag - Die Option aus dem deutschen Staatsrecht

Recht
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Seit 1918 bis heute hat kein Deutscher die Bereitschaft gezeigt, einen staatlichen Friedensvertrag nach dem ersten Weltkrieg in die Wege zu leiten. Warum erst jetzt, die Frage können wir nicht beantworten. HIER EINIGE INFORMATIONEN ZU DEM THEMA. Der Souverän ist die Reststaatlichkeit in unseren Ländern. Er kann - weil die Treuhand die Gebietskörperschaften aufgegeben hat - Gemeinden aus dem Vertrag nehmen und die Staatlichkeit repräsentieren. Die sogenannten Städte und Gemeinden sind heute im Handelsrecht.

Ein Friedensvertrag ist kein Schuldanerkenntnis, sondern die vertragliche Beendigung eines Krieges im Staatsrecht. Siehe auch Friedensverträge zum 30jährigen Krieg 1648, Französisch/Deutscher Krieg 1871, Wiener Kongress 1814/1815 und der Friedensvertrag von Brest Litowsk von 1918.

Dass wir besetztes Gebiet sind, sollte mittlerweile jedem bewusst sein.

  1. Überleitungsvertrag von 1954 – heute noch gültig ! Dies hat die BRD bestätigt. Seite 106 in unserem Buch.
  2. Besatzungskosten im Grundgesetz – steht immer noch dort!
  3. Landes“verfassung“ von Hessen Art. 159 [Besatzungsrecht] – gilt bis heute!
  4. Fortsetzung der Vereinigten Wirtschaftsgebiete (Besatzungszonen) steht noch immer im GG!
  5. HLKO im Gebiet der BRD noch gültig. Dies hat die BRD schriftlich bestätigt.

Seite: 10 in unserem Buch

Dazu unser Buch: http://www.gemeinde-neuhaus.de/buch.htm


Aber siehe Folgendes: Wir sollten unsere Geschichte kennen!

Haben wir überhaupt eine Staatsangehörigkeit?

AuslG-VwV: “Ausländergesetz” vom 28. 04. 1965:

“1.2.1 Ausländer ist jede natürliche Person, die weder die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt noch als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling im Gebiet des Deutschen Reiches nach dem Stand vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat (Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit) oder diesen Status durch Abstammung oder - bis 31. März 1953 - durch Eheschließung erworben hat.”

“1.2.3.1 Deutsche, die zugleich eine oder mehrere fremde Staatsangehörigkeiten besitzen, sind keine Ausländer i.S.d. Ausländergesetzes (inländischer Mehrstaater). Bestehen Zweifel, ob jemand Deutscher ist, obliegt die Klärung der Staatsangehörigkeitsbehörde. Bis zur Klärung ist er als Ausländer zu behandeln. Beruft sich ein Ausländer darauf, Deutscher zu sein, hat er dies gemäß § 70 Abs. 1 nachzuweisen (z. B. durch Staatsangehörigkeitsurkunde).”

Man könnte den Eindruck gewinnen, daß strategisches Denken seit über 100 Jahren nicht mehr zu den größten Tugenden der Deutschen zählt. Der erste Weltkrieg war geplant und die Fortsetzung des ersten Weltkrieges, also der zweite Weltkrieg, ist durch den Versailler Vertrag zumindest exakt vorbereitet. Jetzt läuft die dritte Welle - der sogenannte - Kalergi-Europa-Plan von 1923.

Die nächste Frage ist jetzt: Warum ist das seit 1919 möglich?

Die Macher im Hintergrund halten sich an die Verträge! Sie halten sich an die Haager Landkriegsordnung von 1913 (HLKO) und die Genfer Konventionen, die UNO Charter, die Menschenrechte und die EU-Verträge (Eurobürger).

Die Verträge gelten nur für Staatsangehörige!!! und nicht für Staatenlose (wie alle sogenannten Deutschen ohne RuStAG)!!!

Also nehmen sie uns die Staatsangehörigkeit. Das geschah bereits ab 1919 (es hieß nicht mehr Kgr. Preußen sondern Freistaat Preußen) und 1934/1935 durch das sogenannte Staatsangehörigkeitsgesetz/Reichsbürgergesetz und die BRD (StAG).

Man beachte: Länder bedeutet nicht Staat. Beispielsweise sind die sogenannten Freistaaten (wie Freistaat Preußen, Freistaat Bayern) nur Länder ohne staatliche Legitimation.

Im RuStAG § 1 von 1913 steht: "Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt."

Die Weimarer Republik und Hitler haben die Bundesstaatsangehörigkeit abgeschafft. Wir hatten damit nur noch die Reichsangehörigkeit. Deshalb stand bis ca. 1990 in den Ausweisen: "Der Inhaber dieses Ausweises ist Deutscher" (Deutscher ist ….. RuStAG von 1913). Danach wurde auch der Rest des Bezuges auf unsere Abstammung von der BRD zerstört.

(Siehe unser Buch - vom RuStAG zum StAG siehe Seite: www.gemeinde-neuhaus.de).

Durch die Taten der Protagonisten der Weimarer Republik und eines Herrn Hitler konnten nach diesen Verträgen die deutschen Söldner auf den Rheinwiesen dem Tod preisgegeben werden. Die Städte konnten bombardiert werden. Dresden wurde möglich. Die Vertreibung wurde möglich!

Ab 5.2.1934 wurde - durch das sogenannte “Gleichschaltungsgesetz” (unter der Diktatur durch Adolf Hitler) - die alleinige sogenannte “Staatsangehörigkeit” namens “Deutsches Reich” eingeführt. Darin heißt es:

"Auf Grund des Artikels 5 des Gesetzes über den Neuaufbau des Reichs vom 30. Januar 1934 (RGBl. I. S. 75) wird Folgendes im § 1 verordnet:

(1) Die Staatsangehörigkeit in den deutschen Ländern fällt fort.*

(2) Es gibt nur noch eine deutsche „Staatsangehörigkeit" (Reichsangehörigkeit = Deutscher). "

Das sind juristische Kniffe. Aber für die Macher geht es nunmal um Verträge (strategisch über mehr als 100 Jahre versteht sich). Wenn die Bevölkerung es nicht versteht, dann geht sie eben unter. Das ist ihnen egal. Ob 1 Million, 10 Millionen oder 100 Millionen - es ist ihnen völlig egal.

"Die Verträge gelten nur für Staatsangehörige - Nicht für Staatenlose"

Am 15.07.1999 wurden unter der SPD-Regierung des Bundeskanzlers Gerhard Schröder alle BRD-Angehörigen zu Kolonieangehörigen: "Deutscher ist, wer die [. . . ] unmittelbare Reichsangehörigkeit [. . . ] besitzt.“ * (siehe StAG).

Das Wort “unmittelbar” bedeutet Reichsangehörigkeit, während “mittelbar” die Angehörigkeit in einem Bundesstaat mit Bodenrecht meint. Seit dem 21.08.2002 heißt es: "Deutscher ist, wer die [. . . ] unmittelbare /*Reichs */ angehörigkeit [. . . ] besitzt.“ *

Damit sind alle Bundesbürger ab diesem Zeitpunkt staatenlos. Bei der Notation “/* */” scheint es sich juristisch um eine Ausklammerung zu handeln.

Am 08.10.2010 erfolgte der große Staatsstreich und die Reichsangehörigkeit (unmittelbare deutsche Staatsangehörigkeit) wurde gänzlich beseitigt. * Damit wurden alle Bundesbürger der Bundesrepublik Deutschland endgültig staatenlos! Der Bezug auf das letzte Staatsangehörigkeitsgesetz aus dem Jahre 1913 (RuStAG) wurde endgültig beseitigt. Hierbei handelt es sich um die Vorbereitung auf die Überführung in die sogenannte EU-Staatsbürgerschaft ohne echte Staatsangehörigkeit.

Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Spätestens seit dem Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht vom 8. Dezember 2010 (BGBl 2010 Teil I Nr. 63, ausgegeben zu Bonn am 14. Dezember 2010, Artikel 2 Aufhebung des Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (102-1) ist die Staatsangehörigkeit für die Bundesbürger ganz abgeschafft.

Im Gesetz zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 102-1, veröffentlichten bereinigten Fassung (das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1864) geändert worden ist) stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8.12.2010 I 1864 „Die Bedeutung der Begriffe „Reichs- und Staatsangehörigkeit“ im Sinne dieses Gesetzes hat sich geändert. An die Stelle der „Reichsangehörigkeit“ ist gem. § 1 V v. 5.2.1934 102-2, Art. 116 Abs. 1 GG 100-1 die deutsche Staatsangehörigkeit getreten.

Die die „Reichsangehörigkeit vermittelnde Staatsangehörigkeit in den Bundesstaaten – seit der Weimarer Verfassung in den deutschen Ländern – ist durch § 1 V v. 5.2.1934 beseitigt worden.“ *

Damit ist bewiesen, daß die Staatsangehörigkeit Königreich Preußen seit der Weimarer Republik systematisch beseitigt worden ist. Jetzt ist die nächste strategische Überlegung von unserer Seite (wenn wir das alles wissen): Wie können wir uns jetzt verhalten, um die Situation für unsere Länder und für die Bevölkerung zu verbessern ?

Jetzt können wir die mögliche Lösung ansprechen: Den Friedensvertrag zum WK I !!!

Nun zur VV die nicht in der Staatlichkeit ist:

An die Organisation Verfassungsgebende Versammlung (VV) für Deutschland und an alle, die es angeht:

  • Deutschland ist kein Staat, sondern eine geographische Region.
  • Deutschland ist laut der Besatzer (SHAEF-Vertrag von 1944): „Deutschland ist das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937.“

Die BRD ist das DR in den Grenzen vom 31.12.1937 !

Eine „neue“ Verfassung würde uns die Staatsangehörigkeit unserer Völker kosten. DAS KÖNNEN SICH NUR UNSERE BESATZER AUSGEDACHT HABEN.

Sie beabsichtigen, den Friedensvertrag zu verhindern. Abschließend kann diesen Friedensvertrag nach dem Völkerrecht nur das Deutsche (Kaiser) Reich vertreten durch die Bundesstaaten. Das wäre dann nicht mehr möglich. Einige leichtgläubige Menschen verfolgen leider unwissend dieses vernichtende Ziel.

Unsere Völker haben bereits Verfassungen. Preußen zum Beispiel die Verfassung von 1850. Diese Verfassung wurde mit Blut und Festungshaft gegen den König durchgesetzt. In Berlin sind am Blutsonntag viele für die Verfassung gestorben.

Im Raum Neuhaus ist folgendes überliefert: Im Februar 1849 wurde ein Vorfall bekannt. Auf dem Schloßplatz umdrängten begeisterte Bürger den Wagen des aus politischer Haft entlassenen Gerichtsreferendars Franz Löher. Er war ein Vorkämpfer für die Idee einer preußischen Verfassung von 1848/1850. Franz Löher wurde später für seine Verdienste um die neue Verfassung geadelt

und hieß fortan "Franz von Löher“. Ehren wir die Verdienste unserer Vorfahren.

Der Art. 10 der preußischen Verfassung besagt: „Der bürgerliche Tod und die Strafe der Vermögenseinziehung finden nicht statt.“

Wer vor dem Friedensvertrag eine „neue“ Verfassung verfolgt, der vernichtet unsere Völker, unser Land, unsere Staatsangehörigkeiten! Nach dem Friedensvertrag zum WK I sollten die Verfassungen an die heutige Zeit angepasst werden. Einfach den gesunden Menschenverstand benutzen!

"Die Wahrheit hat weder Waffen nötig, um sich zu verteidigen, noch Gewalttätigkeit, um die Menschen zu zwingen, an sie zu glauben. Sie hat nur zu erscheinen, und sobald ihr Licht die Wolken, die sie verbergen, verscheucht hat, ist ihr Sieg gesichert.“ Friedrich der Große (König von Preußen, 1712 – 1786)

Germania1270 vor 1 Jahr GG Art. 146 mit Komma und Verschnaufpause langsam mehrfach durchlesen, dann wird folgender Sinn zu verstehen sein.

Dieses Grundgesetz gilt noch nicht, denn es wird erst gelten, wenn die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet wurde. Dies geschah noch nicht, da sonst dieser Text hinfällig wäre.

Den letzten Absatz, bitte noch einmal, um den Sinn wirklich zu verstehen. (Anmerkung der Redaktion)

"Dieses Grundgesetz gilt noch nicht, denn es wird erst gelten, wenn die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet wurde. Dies geschah noch nicht, da sonst dieser Text hinfällig wäre."

Die Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands beginnt mit dem Anschluss der ostdeutschen Gebiete und Elsaß-Lothringen. Weiter im Absatz: Verliert aber seine Gültigkeit an dem Tag, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Juristisch muß zwischen „gegeben“ und „beschlossen“ eindeutig unterschieden werden und da die Macher des GG wußten, dass es mehrere Verfassungen gibt, wurde beschlossen verwendet und nicht gegeben. Somit sagt der "ungültige" Artikel 146 auch aus, daß wir eine Verfassung beschließen müßten, damit das Grundgesetz nicht mehr gültig wird. 

Von neue Verfassung (das wäre dann die dritte) geben, steht nirgendwo etwas  geschrieben. Achtung auf Kleinigkeiten mit großer Wirkung „deutschen Volke und Deutschen Volke" achten. Die echte Reichsverfassung ist von 1871 (weiterhin gibt es  die Weimarer „Republik“-Verfassung und das 1949er-Grundgesetz (unter Besatzungsmacht). Es kann nur eine beschlossen werden - 1871!!!

Von Denny Klemmer

Bild: Pixabay