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Staatsangehörigkeit – Der Personalausweisträger war gestern

Recht
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Wir werden nicht nachlassen, unermüdlich und aller Ablenkung zum Trotz darauf hinweisen, dass es ein Staatsrecht nur in einem Rechtsstaat geben kann. Eine von den Alliierten eingesetzte Verwaltung der vereinigten Wirtschaftsgebiete Deutschlands, die BRD, ist eine Verwaltung und bleibt eine Verwaltung, auch wenn die BRD-Verwaltung auf die Werbetafeln, „Regierung“ und anderen Schnickschnack schreibt.

Die Kurzform des Sachverhalts kann folgendermaßen beschreiben werden:

  • Für die im Gebiet des unter Besatzungsrecht stehenden Teil Deutschlands lebenden Deutschen, die Treuhänderisch von der BRD-Verwaltung geführt wird, gilt das Grundgesetz, in dem Sie als juristische Personen gestellt  sind. Solange Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit festgestellt haben.
  • Für alle Klagen und Belange zum Treuhandbruch, Friedensvertrag und Staatsrecht sind die Alliierten der Ansprechpartner.
  • Die Ansprechpartner für die Alliierten sind die Deutschen, die die Reichs- und Staatsangehörigkeit im Stand von 1913 nachweisen können.
  • Verstehen Sie jetzt, dass ihre Forderungen nach einem Rechtstaat erst dann erfüllt werden können, wenn Sie aus der rechtsrelevanten Stellung, als Rechteträger deutschen Rechts herausgestellt werden?
  • Was Sie dafür tun müssen, ist den Feststellungsantrag zu stellen.

Und das zeitnah. Die Politiker, die ihre Rechte unterdrückt haben und jetzt diese Rechte vollständig neutralisieren wollen (UN/EU/BRD) sind fast am Ziel. Es hängt jetzt von jedem einzelnen Deutschen ab, das zu verhindern. Lassen Sie sich nicht ablenken, da wo Sie jetzt aufwachen, standen wir vor 10 Jahren. Wenn Sie Fragen haben, fragen Sie uns, wir geben Ihnen jede Unterstützung die Notwendig ist.

Für alles ist der erste Schritt, dass Sie den Feststellungsantrag stellen.

Mögen alle Deutschen, die Kraft und Standfestigkeit aufbringen, dieses Unrecht zu beenden.


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