Bundesfamilienministerin Giffey, die sich selbst lieber als Frauenministerin bezeichnet, hat bis zum Ende 2019 einen Gesetzentwurf angekündigt, der das Zusammenleben von Eltern und Kindern in Deutschland verändern wird.
Aber nicht nur das: Er wird unsere Gesellschaft in ihren Grundfesten erschüttern. Er hört sich zunächst nett und sympathisch an, und die Mehrzahl aller Bürger würde dem spontan nicht widersprechen: Es ist die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz!
Aber: Mit der Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz hebelt der Staat ein Naturgesetz aus, das schon seit Menschengedenken gilt, und das die Väter des Grundgesetzes in Artikel 6 formuliert haben:
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
Bereits in den Jahren 2013 und 2016 legten Grüne und Linke Gesetzentwürfe zu Kinderrechten im Grundgesetz vor. In den Anhörungen der Experten in den Ausschüssen waren sich Staats- und Verfassungsrechtler aber einig: Im Bereich der Kinderrechte gibt es keine verfassungsrechtliche Schutzlücke, denn die Grundrechte des Grundgesetzes stehen bereits heute auch Kindern in vollem Umfang zu. Als Grundrechtsträger partizipieren Kinder selbstverständlich an allen grundrechtlichen Gewährleistungen – vom grundgesetzlichen Würdeschutz über das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bis hin zum Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Eltern sollen entrechtet werden
Die Rechtslage hat sich seitdem nicht geändert. Weniger laut und nicht gehört sind heute aber die Stimmen, die vor dem Eingriff des Staates in das Gefüge der Familie warnen, denn: Kinderrechte hebeln das Elternrecht aus und führen dazu, dass der Staat seine Möglichkeiten für Eingriffe, Vorschriften und Inobhutnahme erweitert. Eltern werden entrechtet, Kinder und Eltern voneinander entfernt, die Familie weiter abgewertet, der Staat bestimmt über die Familien.
Dies geschieht, in dem der Staat sich in die Lage versetzt, die zuvor ins Grundgesetz eingefügten »Kinderrechte« selbst zu definieren. Die so staatlich definierten Kinderrechte sind dann auch durch Zwangsmaßnahmen durchsetzbar.
In Norwegen ist es schon Praxis, dort sind Kinderrechte gesetzlich verankert, das Wohl von Kindern muss vorrangig berücksichtigt werden. Was zum Wohl des Kindes ist, bestimmt der Staat, zusammen mit der Kinderschutzbehörde »Barnevernet«.
Abschreckende Beispiele aus Norwegen
In Norwegen sind 70.000 Kinder in der Obhut der Kinderschutzbehörde, das sind sieben Prozent aller Kinder unter 18 Jahren.
Ein neun Monate altes Mädchen mit einem genetisch bedingten Nierenleiden wurde seinen Eltern weggenommen, da es keine genügende Bindung zu seinen Eltern aufgenommen habe.
Einem indischen Geowissenschaftler und seiner Frau wurden die Kinder im Alter von einem und drei Jahren weggenommen, weil sie im Bett ihrer Eltern schliefen, das ist in Norwegen nicht erlaubt. Hinzu kam, dass die Kinder zu wenig Spielsachen hätten und die Mutter das Kind dann stillte, wenn es Hunger hatte und nicht an den vorgegebenen Zeiten.
Müttern, die ihre Kinder stillen, werden in Norwegen Stillzeiten vorgeschrieben. So wurde einer anderen Mutter ihr Kind entzogen, weil sie es noch mit 18 Monaten gestillt hat!
Hier weitere Regeln, die in Norwegen zum Kindesentzug führen können:
- Bei Kindern mit Karies besteht der Verdacht auf Vernachlässigung oder es bekommt zu viele Süßigkeiten, was gegen die Regel verstößt, dass Kinder nur am Wochenende Süßes essen dürfen.
- Hat das Kind kein eigenes Zimmer, hat es nicht genügend Privatsphäre zu Hause, auch das widerspricht dem vom Staat definierten Kindeswohl.
- Auch wer sein Kind nach traditionellen »Rollenmustern« erzieht, macht sich verdächtig. Rollenmuster will man in Norwegen überwinden, Gender-Mainstreaming heißt das Zauberwort. Ein Kind gilt als »Es«, bis es weiß, ob »Es« ein Er oder eine Sie sein will. Vielleicht deshalb platzierte die Kinderschutzbehörde ein Kind von Muslimen bei einem homosexuellen Paar.
- Auch ein Kind, das in der Schule sagte, »dass Gott Sünden straft«, wurde den Eltern entzogen.
International Aufsehen erregte der Fall einer Norwegerin, die im Sommer 2017 in Polen Asyl beantragte, weil sie fürchtete, dass ihr ihr Kind entzogen würde. Polen erkannte die Norwegerin und ihre Tochter als Schutzsuchende an, weil Norwegen ihre Menschenrechte verletze. Ein Schritt, den man in Warschau äußerst selten geht: In den vergangenen zwei Jahren bekam außer der Norwegerin nur eine einzige Person dort Asyl.
Staatliche Allmachtsfantasien
Im September dieses Jahres bekam nach elf Jahren eine norwegische Mutter vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Recht. Ihr wurde ihr Kind im Alter von drei Monaten entzogen. Straßburg bestätigte, dass Norwegen gegen die Rechte von Mutter und Sohn verstoßen hätte. »Barnevernet«, die norwegische Kinder- und Jugendschutzbehörde, maß der Bedeutung der Herkunftsfamilie und dem Elternrecht der Mutter wenig Bedeutung bei, so der Europäische Gerichtshof. Auch die Urteile der nationalen Gerichte konzentrierten sich zu einseitig auf das vom Staat willkürlich definierte Kindeswohl und ignorierten die Rechte der Mutter.