24
Mo, Feb
0 New Articles

Die Bewunderung des Grundgesetzes und sonstige Kunstmalereien

Gesellschaft
Typography
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Hierzulande gilt das Grundgesetz als das Allerheiligste, welches auch gerne als die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland bezeichnet wird. Man bekommt oft feuchte Augen beim Lesen dieser Schönschrift aus dem Nachlass der alliierten Siegermächte, manchmal vor Rührung und wenn man nicht aufpasst vor Totlachen, siehe Präambel. Willy Brandt wählte seinerzeit die folgende Formulierung: "Dieses Grundgesetz haben uns die Amerikaner, um es vorsichtig zu sagen, anempfohlen. Man könnte auch sagen, auferlegt."

Aus der Feder des Siegers ist der Duktus das eigentliche Kunstwerk, denn jeder, der von dem  süßen Apfel der Erkenntnis nascht, wird irgendwann erkennen, daß die Rechte dieser sogenannten Verfassung unerreichbar − und die Pflichten obligatorisch sind. Und das bleibt womöglich nicht die einzige skatologische Erkenntnis.

Jedenfalls kommen sämtliche sogenannten Bundesbürger in den Genuss dieser Pflichten, die daran gewöhnt wurden, die Person auf ihrem Personalausweis mit sich identisch zu erklären. Zudem gibt dieses Passersatzdokument* Auskunft, wo die Person in Wohnhaft genommen wurde. Das Meldeverfahren** im Kriegsgebiet muss hier nicht extra erklärt werden oder? Das darf als bekannt vorausgesetzt werden. 

*(Siehe auch § 7 (1) PassV: Als Passersatz für Deutsche sind zugelassen: 1. Personalausweise und vorläufige Personalausweise; ...) 

**(Siehe auch Art. 33 GG i.V.m. Art. 159 Hessische Verfassung (HV) i.V.m. Gesetz Nr. 104 (SHAEF)Meldeverfahren Artikel 3. (1) Zur Aussonderung aller Verantwortlichkeiten und zur Durchführung des Gesetzes wird ein Meldeverfahren eingerichtet. (2) Jeder Deutsche über 18 Jahren hat einen Meldebogen auszufüllen und einzureichen. Quelle: http://www.verfassungen.de/bw/wuerttemberg-baden/befreiungsgesetz46.htm)

Bei Identitätsüberprüfungen sind die Vorschriften der Nichtregierungsorganisation BRD jedenfalls eindeutig und der gute Glaube wird schnell zur Gewissheit, nämlich dann, wenn ein Mensch glaubt, mit der Identität seiner Person identisch zu sein, anders als z. B. bei religiösen Liturgien, wo der Mensch durch die Taufe* zur Person wird. 

*(Siehe auch Can. 96 — Durch die Taufe wird der Mensch der Kirche Christi eingegliedert und wird in ihr zur Person mit den Pflichten und Rechten, die den Christen unter Beachtung ihrer jeweiligen Stellung eigen sind, soweit sie sich in der kirchlichen Gemeinschaft befinden und wenn nicht eine rechtmäßig verhängte Sanktion (Maßnahme) entgegensteht.)

Wichtig ist hierbei zu verstehen, daß die Identität der Person auf den Ausweisen (Pass und Perso) "Name" ist. An diese Identität sind die Rechte der Person geknüpft, die im Folgenden einfach zu verstehen sind. Die Rechte, die zu dieser Identität gehören, finden wir im § 17 Handelsgesetzbuch*.

*(Siehe § 17 HGB (1) Die Firma eines Kaufmanns ist der "Name", unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. (2) Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt werden.)

Ja, das war's dann auch schon, liebe Leser, mehr isses net! Wenn einer Person im Rechtsstaat etwas nicht passt, dann kann sie ja klagen, und wenn sie sich in ihrer Rolle als Kaufmann daneben benimmt, dann kann sie auch verklagt werden. Klarer und deutlicher muss man nicht werden. Hier könnte der Artikel eigentlich enden, denn gesagt ist dazu eigentlich alles, was nötig ist, wären da nicht die Fragen des "sogenannten Bürgers", dem man keine Rechenschaft schuldig ist auf Fragen, die nicht auf den Wahlplakaten bereits beantwortet sind: Zum Beispiel, was der Unterschied zwischen einem Einwohner, einem Bundesbürger und einem Bürger ist? Fragen über Fragen ... die den Bundesmichel plagen.

Zuerst der Rechtsstand: Keine Behörde ist verpflichtet, einem Rechtlosen mehr Auskunft zu erteilen, als die Behörde einer Sache beimisst. Das ergibt sich aus § 17 HGB. "Da biste Neese", wie der Berliner sagt. Die Person in der Rolle des Kaufmanns kann aber klagen, wenn es ihr nicht passt und sie dafür genug Geld in der Kriegskasse hat.

Im Grunde ist es simpel, zuerst schaut man in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und stellt fest, daß der Erste Titel ab den §§ 1 bis 20 für Natürliche Personen gilt. Der zweite Titel gilt ab dem § 21 und folgende für juristische Personen. Nun prüft man anhand der Personalausweisverordnung*, wie die Identitäten definiert sind. 

*(Siehe auch § 28 (1) PAuswV 1. Angaben, die zur Feststellung der Identität von juristischen und natürlichen Personen notwendig sind,  a) bei natürlichen Personen insbesondere der "Familienname", die Vornamen, der Tag und der Ort der Geburt sowie die Anschrift der Hauptwohnung,

  1. b) bei juristischen Personen insbesondere der "Name", die Anschrift des Sitzes, die Rechtsform und die Bevollmächtigten; außerdem ist in diesem Fall eine Kopie des Handelsregisterauszugs oder der Errichtungsurkunde beizufügen;)

Die Bürgerrechte gemäß § 1 bis § 20 BGB gelten demzufolge für die Natürliche Person, also für  diejenige Person, die einen "Familiennamen" auf einem Ausweis als Identität nachweisen kann. Das wäre ein Bürger. Für Personen mit der Identität "Name" beginnt das BGB erst ab dem zweiten Titel des BGB. Diese Personen sind juristische Personen. Damit entfallen für die Identität "Name" die §§ 1 bis 20 und damit auch die Rechtsfähigkeit gemäß § 1 BGB. Bitte überprüfen Sie jetzt Ihre Ausweise einmal auf Ihre Identität, mit der Sie sich üblicherweise identisch erklären.

Na, fehlt etwa die Rechtsfähigkeit, was einer Statusminderung gleichkommt? Tja, hier kommt die Mehrzahl der Leser leider ins Schwitzen, denn egal ob Pass oder Passersatz, die gelieferte Identität dieser Dokumente ist und bleibt der "Name". Also jetzt ist klar wie Kloßbrühe, daß gemäß § 28 PAusV (1) b) die Identität "Name" eine juristische Person bedeutet, böse Zungen sagen dazu auch Firma oder Sache vor Gericht (verhandelt wird in der Sache), zudem wurde erkannt, daß gemäß § 28 PAuswV (1) a) die Identität "Familienname" der Natürlichen Person zuzuordnen ist, welche aber auf keinem BRD-9-Jahres-und-364-Tage-Ausweis auftaucht.

Demzufolge kann man sich grundsätzlich nur mit den Identitäten identisch erklären, welche die Passierscheine im Gewahrsamstaat liefern. Das sind in der Regel jene schicken Ausweise, die im Kriegsgebiet ausgegeben werden. (Der Status quo ist immer noch: Waffenstillstand seit dem 08. Mai 1945.) Deshalb besteht der dringende Verdacht, daß jene Personen, die sich mit einem Pass oder Pass-Ersatz (Perso) identisch erklären, keine Bürger sein können, denn diesen Identitäten fehlen die Bürgerrechte des Ersten Titels im BGB*. 

(Siehe auch: Der Rechtsbegriff natürliche Person meint den "Menschen" als Rechtssubjekt, das heißt als Träger von Rechten und Pflichten. Er ist in den §§ 1 ff. BGB [Bürgerliches Gesetzbuch] geregelt und von der juristischen Person zu unterscheiden (vgl. dazu §§ 21 ff. BGB). Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/natuerliche-person)



Was aber sind das für Personen ohne Bürgerrechte? Eine heiße Spur liefert uns das Bundesmeldegesetz*. 

*(Siehe auch § 2 BMG Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden (1) Die Meldebehörden haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und deren Wohnungen feststellen und nachweisen zu können.) Aha, da haben wir das Übel am Schopfe! Diese Personen ohne Bürgerrechte werden also Einwohner* genannt und in Wohnhaft verbracht. 

*(Siehe auch Juristisches Wörterbuch Dr. Gerhard Köbler: "Einwohner ist der in einem → Staat oder einer →Gemeinde wohnende Mensch. Als E. ist er berechtigt, die vorhandenen Einrichtungen zu benutzen. Er ist zugleich verpflichtet, die Lasten zu tragen.")

Schlicht beleumundet könnte man auch schreiben: Ein E. ist verpflichtet abzuführen, aber berechtigt, öffentliche Toiletten zu benutzen.



So nun wird es wieder Zeit, sich etwas mehr um das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland zu kümmern, der sogenannten Verfassung. Hierzu bestaunen wir den Artikel 19 Abs. (3) GG; jenes anmutige Kunstwerk fremder Jurisdiktion. 

(Siehe Art. 19 (3) GG Die Grundrechte gelten auch für inländische juristische Personen, soweit sie ihrem Wesen nach auf diese anwendbar sind.)

Vermeintliches Aufatmen bei den juristischen Personen (Einwohnern) mit der Identität "Name" ... oder? Na ja, mit der kleinen Einschränkung nach dem Komma könnte man sich ja arrangieren, wären da nicht die bösen Urteile des Bundesverfassungsgerichts, wie z.B. der Beschluß 1 BvR 1766/15 vom 3. November 2015*.

*(Siehe Randziffer 5: Der Beschwerdeführerin fehlt es an der erforderlichen Beschwerdebefugnis, denn sie ist im Hinblick auf die von ihr geltend gemachten Grundrechte nicht grundrechtsfähig (Art. 19 Abs. 3 GG) sowie Randziffer 6: [...] Die Grundrechtsfähigkeit einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist vor diesem Hintergrund grundsätzlich dann zu verneinen, wenn diese öffentliche Aufgaben wahrnimmt (vgl. BVerfGE 21, 362 <369 f.>; 45, 63 <78>; 61, 82 <101>; 68, 193 <206>; 70, 1 <15>; 75, 192 <197>; 85, 360 <385>; BVerfG, Beschluß des Ersten Senats vom 16. Dezember 2014 - 1 BvR 2142/11 -, NVwZ 2015, S. 510 <511 f.>). Gleiches gilt für juristische Personen des Privatrechts, die von der öffentlichen Hand gehalten oder beherrscht werden (vgl. BVerfGE 45, 63 <79 f.>; 68, 193 <212 f.>; 128, 226 <245 f., 247>). (Quelle:https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2015/11/r k20151103_1bvr176615.html)

Die fehlende Grundrechtsfähigkeit scheint die unbegrenzte Malträtierung der juristischen Person zu erklären. Was wie böser Voodoo Zauber anmutet, ist jedoch die Krux an der Sache. Für alle, die jetzt noch gebannt wie das Schwein ins Uhrwerk starren, wird es Zeit, die Mütze abzunehmen, die Daumen an die Hosennaht zu legen und die Lauscher auf Habt Acht zu stellen. Merke: Der Zugang zu den Rechten der freiheitlich demokratischen Grundordnung ist die Grundrechtsfähigkeit. 

Bei Wikipedia taucht dazu folgendes Sprüchlein auf: "Unter Grundrechtsfähigkeit versteht man die Fähigkeit, allgemein Träger von Grundrechten zu sein. Insoweit ist die Grundrechtsfähigkeit ein Spezialfall der Rechtsfähigkeit. Uneingeschränkt grundrechtsfähig sind alle natürlichen Personen." Usw. 

So jetzt ist es raus! Nur Natürliche Personen sind uneingeschränkt grundrechtsfähig, weil sie grundsätzlich rechtsfähig sind! Spätestens jetzt steht die Frage im Raum: Welcher ominöse Ausweis, mit dem man seine Person identisch erklären könnte, liefert die Identität "Familienname" und weist damit die Natürliche Person aus?

Antwort: Das ist ein Staatsangehörigkeitsausweis! Das ist der urkundliche Nachweis der Natürlichen Person.

Merke: Grundrechtsfähig ist, wer die Identität seiner Natürlichen Person nachweisen kann.

Merke: Die Natürliche Person ist der lebendige Mensch in seiner Rolle als Träger von Rechten und Pflichten.

Ohne die Grundrechtsfähigkeit können auch keine Landesverfassungen gelten, denn die Landesverfassungen werden über das Grundgesetz erreicht. (Siehe Artikel 33 GG (1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.) Ja, richtig gelesen, da steht "jeder Deutsche" und nicht "jeder DEUTSCH".

Das gleiche gilt auch für die Unionsbürgerschaft.

Nur wer eine nationale Staatsbürgerschaft und damit die Rechtsfähigkeit nachweisen kann, befindet sich im Rechtskreis eines Unionsbürgers mit Rechten gemäß der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (CHGR), dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und weitere. (Siehe Art. 20 AEUV (1) Es wird eine Unionsbürgerschaft eingeführt. Unionsbürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt. Die Unionsbürgerschaft tritt zur nationalen Staatsbürgerschaft hinzu, ersetzt sie aber nicht. Für juristische Personen (Firmen / Sachen) können demzufolge ebensowenig die Allgemeinen Menschenrechte (AEMR) der Vereinten Nationen gelten. Logisch, oder?

Vielleicht könnte das der Grund sein, warum Deutsche als "Köterrasse" beschimpft werden dürfen, mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft Hamburg? Die hochoffizielle Begründung lautet: „Es muss sich um eine Gruppe handeln, die sich durch irgendein festes äußeres oder inneres Unterscheidungsmerkmal als äußerlich erkennbare Einheit heraushebt.“ Für die Bezeichnung „Deutsche“ treffe das nicht zu, da diese sich nicht „als unterscheidbarer Teil der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzen läßt.“. Und weiter: [...] somit bleibt die Aussage straffrei und ist weiter erlaubt.  (Quelle: https://www.welt.de/regionales/hamburg/article162442610/Deutsche-duerfenungestraft-Koeterrasse-genannt-werden.html)

Hoppla, ... das beginnt allmählich zu riechen. Die offizielle Begründung im Hinblick auf den unterscheidbaren Teil der Bevölkerung ist definitiv falsch. Richtig ist vielmehr, daß die Mehrheit des Volkes die Staatszugehörigkeit "DEUTSCH" ohne LAND trägt. Deutsche lassen sich sehr wohl von der Gesamtheit der Bevölkerung abgrenzen, nämlich durch ein festes inneres Unterscheidungsmerkmal, der Rechtsfähigkeit. Die äußerlich erkennbare Einheit ist die Rückgabe des Personalausweises, der gemäß Art. 27 Staatenlosenabkommen vom 28. September 1954 obsolet wird, denn jene Deutsche besitzen statt dessen einen Reisepaß ohne das Wohnhaftstigma sowie einen Staatsangehörigkeitsausweis. (Unionsbürger genießen Freizügigkeit in der EU, gemäß Art. 21 AEUV.) Derzeit sind ca. fünf Millionen deutsche Staatsangehörige im EStA-Register* mit "Deutschland" als Staat in der Anschrift verzeichnet. *(EStA bedeutet Entscheidungen in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten.) Jeder rechtsfähige Deutsche sollte sofort mit einer Beschwerde bei der Europäischen Union parieren, gemäß Artikel 18 AEUV i.V.m. Artikel 20 AEUV i.V.m. Artikel 24 AEUV, falls Köterrasse, Pack oder andere Nettigkeiten aus der Dreckschleuder fliegen. Die EU freut sich immer über gefüllte Portokassen, erst recht, wenn Behörden oder Politiker Steilvorlagen geben.

So kommen wir nun zu den demokratischen Wahlen, denn wählen können nur Lebendige.

Am Tag der Wahl wird der Einwohner mit einem kleinen Trick für zehn Stunden in den Status eines Bürgers auf Zeit befördert. Das ist dann ein sogenannter Bundesbürger, von dem immer die Rede ist. Die Wahlbenachrichtigung führt stets die Identität "Familienname", welche die Natürliche Person repräsentiert, also den lebendigen Menschen in seiner Rolle als Träger von Rechten und Pflichten. Jede Wahl tötet diese Person. Die "Stimme" des Kurzzeitbürgers verschwindet deshalb in einer Urne, weil die Natürliche Person durch den Vollzug der Wahl juristisch stirbt. Die Identität "Familienname" auf der Wahlbenachrichtigung, an welche die Rechtsfähigkeit, respektive die Grundrechtsfähigkeit, geknüpft ist, verschwindet zusammen mit dem Wahlschein schlussendlich in der Wahlurne. Wenn nicht gewählt wird, dann verendet die Natürliche Person spätestens nach der Wahl, weil die Wahlbenachrichtigung nur am Tag der Wahl gültig und zeitlich befristet ist. Genauer betrachtet ist jede Wahlparty eine Totenfeier der verschiedenen Bundesbürger. Eigentlich müssten die frisch degradierten Einwohner eine schwarze Armbinde nach der Wahl tragen, zum Zeichen der Trauer, wegen millionenfachem Massenselbstmord ihrer Natürlicher Personen. 


Solche Sauereien sind erlaubte Kriegslisten gemäß Artikel 24 HLKO und werden "Juristischer Interventionismus" genannt. Ein kleiner Trost ist der Spitzbubenerlass des Preußischen Königs Friedrich Wilhelm I. (1688 - 1740) vom 15. Dezember 1726: "Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advokati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt."


Nun stellen Sie sich einmal vor, Sie sollten unter diesen Bedingungen für eine neue Verfassung stimmen?

Mit der Stimmabgabe wäre sofort ihre Rechtsfähigkeit beerdigt. Ist das nicht übel? Jede Verfassung würde ungeachtet ihres Inhalts durch dieses System sofort obsolet. Deshalb macht es für den Einwohner keinen Unterschied, ob ein solches Kunstwerk sich in Schönschrift oder als Gekritzel präsentiert. Noch weniger macht es einen Unterschied ob das Grundgesetz Verfassung genannt wird oder ob eine neue Verfassung beschlossen wird.

Die Voraussetzung für die Abstimmung über eine Verfassung erfordert den Prozess der juristischen Auferstehung, durch die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, denn nur ein lebendiges Deutsches Volk kann sich in freier Selbstbestimmung eine Verfassung wählen. Und diese Verfassung kann keine Regierung ändern: NIEMALS!

Das nämlich ist der Sinn einer Verfassung und der effektivste Verfassungsschutz! Merke: Nur durch den Staatsangehörigkeitsausweis nach Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit gemäß dem Abstammungsprinzip (ius sanguinis) mit einer unbefristeten Identität der Natürlichen Person werden aus toten Sachen lebendige Bürger, welche die Einheit und Freiheit durch den Friedensvertrag wieder herstellen können.


Auferstehung leichtgemacht! http://www.holger-ditzel.de/

Hanau, den 13. Mai 2019 Der von der Insel kam und mit dem Speer kämpfte

PS: "Tote sollen angeblich nicht beißen, bei lebenden Toten bin ich mir aber nicht sicher."

Bild: Pixabay

VOLLDRAHT - mehr als nur Informationen