In einem gestrigen Telefonat erzählte mir ein Kollege von einem zwölfjährigen Jungen, der seinen Vater die Tage angezeigt hatte. Später sendete mein Kollege noch ein PDF mit dem Titel „Das Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung gemäß § 1631 BGB Abs. 2“. Daraus zunächst ein Auszug aus der Einleitung vom Verfasser Jörg Edinger: „Die besorgniserregende Zunahme der Kinder- und Jugendkriminalität war Dauerthema in den Medien. … …neu auftretenden Gewaltexzessen der Kinder und Jugendlichen… …die Politik nahm sich dem Thema an… …Hauptdiskussionspunkt im Wahlkampf. Kinder und Jugendliche, die ihre Mitschüler quälen… …zog das Interesse der Öffentlichkeit auf sich.
…ein Jugendlicher, der einen seiner Mitschüler krankenhausreif geschlagen hat…, nach den Gründen seiner Tat befragt. …dass er zu Hause von seinem Vater regelmäßig geschlagen werde. Der Respekt und die Angst vor dem eigenen Vater hindere ihn daran, sich gegen die Gewalttätigkeiten seines Vaters zur Wehr zu setzen. Das Verprügeln des Mitschülers diente ihm letztlich als Ventil…, … Aggression abzulassen.“
§ 1631 BGB Abs. 2: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
In weiteren Gedanken des Verfassers wird dann von elterlicher Gewalt, zerrütteten Familien, Kriminalität, Strafen, Sanktionen, Arrest und Rückfallhäufigkeit gesprochen und es melden sich die üblichen Instanzen wie Kriminologen, Jugendforscher, Politik und Forderungen aus der Öffentlichkeit nach „Härterem von noch mehr vom Selben“ – also das „Übliche“.
Zwischendurch lautet es: „Der Gesetzgeber stellt in seinen Ausführungen klar, dass § 1631 Abs. 2 BGB eine Bewusstseinsänderung der Eltern erzielen möchte.“
In der Schlussbemerkung heißt es: „Insgesamt bleibt anzumerken, dass der Gesetzgeber mit § 1631 Abs. 2 BGB ein Recht des Kindes auf gewaltfreie Erziehung geschaffen hat. Dieses Recht könnte der Schlüssel zur Lösung des Problems der Kinder- und Jugendkriminalität sein.
Auch wenn die Medien nun wieder mehr und mehr das Interesse an dem Thema verlieren, bleibt die Kinder- und Jugendkriminalität.
Anstatt den Zeigefinger gegen die gewalttätig gewordenen Kinder und Jugendlichen zu erheben, sollte doch der Versuch unternommen werden zu hinterfragen, warum Kinder und Jugendliche solche Taten begehen. Möglicherweise sind es nur Hilferufe von Tätern, die selbst Opfer geworden sind.“
Hurra, einer denkt mit.
Was nun kommt, wird Ihnen nicht gefallen
Zunächst hat es den gewohnten Anschein, alle hätten ihr notwendiges „Scherflein“ zum wahrgenommenen Problem beigetragen. An dieser Stelle sei zunächst die ernsthafte Frage erlaubt: „Besteht wirklich der Wunsch nach einer Neuausrichtung und Ausgang aus dem sich zuspitzenden Szenario?“
„Familie (engl.: family), familiar (deu.: vertraut, bekannt, geläufig… gewohnt)“
Nachfolgende Gedanken sind für Politiker, Kriminologen, Rechtsprechung, Jugendforschung, Polizei®, Jugendeinrichtungen und -ämter (die keine Ämter sind, sondern nur so heißen) und naheliegend für Eltern, Jugendliche und jene, die wir gewohnt mit Öffentlichkeit bezeichnen und die, die mir gerade nicht einfallen.
Das Wort „gewohnt“, spielt eine tragende Rolle und auch inwieweit Sie als Leser einen Beitrag zum Wandel leisten mögen. Denn ändern wird es sich auf jeden Fall, doch solange nicht umgedacht wird, nur in jene „gewohnte“ Richtung. Sie haben es in der Hand!
„Wahrgenommene Probleme sind lediglich Phänomene, also Auswirkungen des „Systems“, welches sich aus den mehrheitlichen Denk- und Verhaltensmustern, Gewohnheiten (da!) und Konventionen heraus ergibt, deren Hinterfragung gesellschaftlich gesehen ‚uncool‘ ist.“
Und auch der Grund, warum man sich nur fachorientiert-symptomhaft mit Problemen beschäftigt und jedes neu entstandene „Problem“ zu einer weiteren Marktlücke der Beschäftigung in Sachen Symptombekämpfung führt. Man nennt das auch „Donquichotterie“.
„Was war zuerst das Henne oder Ei?“ Die Frage führt in der Regel zu einer in sich geschlossenen wechselseitigen Abhängigkeit in Form des Paradoxon. Im eigentlichen Sinn (Wahrheit), erfolgt die Verwirrung bereits mit der Frage. Und genauso wird üblicherweise das wahrgenommene Problem auch behandelt, indem man sich ihm direkt gegenüberstellt und ihm die entsprechende „Aufmerksamkeit“ widmet.
Indem gewohnt die falschen Fragen gestellt werden, führt dies gewohnt in einen Kreisverkehr aus Schuldigensuche, gewohnt viel der Diskussion und Beschäftigung und damit hat sich das Ganze auch schon. Doch eines noch: die Beschäftigung wird bezahlt.
An der Ursache selbst ändert sich selten etwas, weil sie gewohnt für die Augen der Teilnehmer unbekannt bleibt – jedoch weiter im Hintergrund wirkt.
Vielleicht hoffen Sie auf eine gewohnte schnelle Antwort, mit der man sofort das wahrgenommene Problem „erlösen“ kann. An dieser Stelle kann ich Sie beruhigen: „Sie wollen und werden das gar nicht.“
Wissen Sie auch warum? Weil Sie vom Vorhandensein dieser (einen!) Ursache über deren wahrgenommenen Phänomene (siehe oben) und der Beschäftigung Ihre eigenen Lebensgrundlagen gewährleisten! Und nicht nur Sie!
Denn um die Ursache zu finden, zu erkennen und daraus Handlungen abzuleiten, werden Sie – jeder Einzelne – an einen Punkt gelangen, der nicht nur Ihre gewohnte Funktion infrage stellen wird, sondern auch gänzlich all jene, die damit in Verbindung stehen wie zum Beispiel: Politik, Justiz, Exekutive, Verwaltung, Behörden und Einrichtungen &c.