Der Königlich Sächsische Gemeindeverband
Rechtsmaxime:
Demjenigen, dem der Boden gehört,
gehört alles bis zum Himmel.
(Cujus est solum, ejus est usque ad caelum.)
„Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt.“
Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat
Der Königlich Sächsische Gemeindeverband (KSGV)
Der KSGV verwirklicht mit seinem Entstehen und fortschreitenden Wirken das Selbstbestimmungsrecht innerhalb seiner Siegelgebiete als Gebietskörperschaften im öffentlichen Recht des Indignat auf der Grundlage der Verfassung unter Hinweis auf die Bedingungen der UN-Charta Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe b eingerichteten UN Treuhandgebiet.
Das Treuhandabkommen der BRD GERMANY als Treuhandverwaltung des vereinigten Wirtschaftsgebietes (Treuhandgebiet nach UN-Charta Artikel 77 Absatz 1 Buchstabe b) mit den Vereinten Nationen (UN) verpflichtet diese verbindlich zur Einhaltung der UN-Charta und der Förderung des Wohles der hier lebenden Einwohner aufs äußerste.
Gemäß Artikel 73 der UN-Charta ist BRD GERMANY als Treuhandverwaltung verpflichtet die
"... politischen Bestrebungen dieser Völker gebührend zu berücksichtigen und sie bei der fortschreitenden Entwicklung ihrer freien politischen Einrichtungen zu unterstützen".
Der KSGV entstand als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit dem Zusammenschluß der Gebietskörperschaften von Land- und Stadtgemeinden im öffentlichen Recht des Indigenat durch die abgehaltene Wahl mit Referendum am 15. Oktober 2017. Mit ihm wird der Anspruch auf die Bodenrechte des Bundesstaates Sachsen und deren subsidiäre Verwaltung zur Pflege der Wohlfahrt des sächsischen Volkes wahrgenommen.
Rechtsgrundlage bildet gültiges staatlich deutsches Recht im Gebietsstand vom 31. Juli 1914 und im Rechtsstand vom 27. Oktober 1918, insbesondere hier die Königlich Sächsischen Landgemeindeordnung- und die Königlich Sächsischen Städteordnungen.
Der Königlich Sächsische Gemeindeverband erfuhr am 9. Dezember 2018 eine weitere Vergrößerung mit der Wahl des Verwesers und dem Referendum über die Siegelrechte. Der Königlich Sächsische Gemeindeverband bestand nach dieser Wahl aus 54 Ortschaften und Gemeinden.
Zu einer der ersten staatlichen Einrichtungen des Königlich Sächsische Gemeindeverband gehört die vom Verweser des Gemeindeverbandesbestellte staatliche Wahlkommission Sachsen.
Vom 19. September 2022 bis 28. September 2022 fanden die in den Jahren 2021 und 2022 bekannt gemachten Wahlen und Referenda auf dem gesamten Staatsgebiet des Königreich Sachsen im Gebietstand vom 31. Juli 1914 statt.
Am 12. Oktober 2022 23:59:59 Uhr endete die Frist für Einwendungen gegen das Wahlverfahren nach der Stimmenauszählung gemäß Königlich Sächsischer Landgemeindeordnung vom 11. Juli 1913 ohne rechtsgültig angebrachte Einwendungen. Im gesamten Einwendungszeitraum von 14 Tagen wurden keine Einwendungen gegen das Wahlverfahren angebracht.
Am 19. Oktober 2022 23:59:59 Uhr endete die Frist für Einwendungen gegen das Wahlverfahren nach der Stimmenauszählung gemäß Königlich Sächsischer Revidierter Städteordnung und Städteordnung für mittlere und kleine Städte vom 24. April 1873 ohne rechtsgültig angebrachte Einwendungen. Im gesamten Einwendungszeitraum von 3 Wochen wurden keine Einwendungen gegen das Wahlverfahren angebracht.
Es wurde somit festgestellt, daß die protokollierten Wahlen und Referenda, welche im Wahlzeitraum vom 19. September 2022 bis 28. September 2022 auf dem sächsischen Staatsgebiet stattfanden, ihre Rechtsgültigkeit erhalten haben.
Am 8. November 2022 wurde das Ergebnis der Wahlen und Referenda aus den Jahren 2021/ 2022 und damit einhergehend die Gebietserweiterung des Königlich Sächsischen Gemeindeverbandes auf das gesamte Staatsgebiet des Königreich Sachsen ortüblich öffentlich proklamiert.
Die Wiedererlangung der gebietshoheitlichen Rechte auf dem Gebiet des Königreich Sachsen im Gebietsstand vom 31. Juli 1914, ermöglicht den rechtsfähigen, öffentlichen Gebietskörperschaften die Handlungsfähigkeit im Staatlichen Deutschen Recht wieder herzustellen.
Nach erfolgreichem Abschluß der Wahlen und Referenda in den Jahren 2021/ 2022 auf dem gesamten Staatsgebiet des Königreich Sachsen, hat die staatliche Wahlkommission Sachsen des Königlich Sächsischen Gemeindeverbandes ihren Auftrag in Bezug auf die Organisation und Durchführung dieser Wahlen und Referenda erfüllt.
Die staatliche Wahlkommission Sachsen des Königlich Sächsischen Gemeindeverbandes erfüllt nunmehr als Prüfkommission ausschließlich die Aufgaben für die Königlich Sächsischen Kreishauptmannschaften in Bezug auf die Feststellung und vorläufige Bestätigung der Staatsangehörigkeit zu Wahlzwecken für Wahlen in den einzelnen sächsichen Land- und Stadtgemeinden.
Es ist an der Zeit,
die Gemeinden mit berechtigten Mitgliedern zu füllen und damit deren Handlungsfähigkeit weiter aufzubauen,
um wieder die Rechte am Stammvermögen der Gemeinden zurück zu erlangen!
Kontakt zum Königlich Sächsichen Gemeindeverband
Kurzbezeichnung: Sächsischer Gemeindeverband
Abkürzung: KSGV
Weltnetzseite : www.ks-gemeinden.info
EPost: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telegram: http://t.me/ks_gemeinden_info
Telefon: 03528 - 4028 322 (Anrufbeantworter)
Sitzanschrift:
Königlich Sächsischer Gemeindeverband
KSGV
Georgenstraße 24a
0 9 6 6 1 Hainichen b. Chemnitz