Das totalitäre Gebaren einer willkürlich agierenden Ampelkoalition, die in verbrecherischer „Gesetzgebung“ die Bevölkerung der BRD an den Rand der Verzweiflung bringt und darüber hinaus, ist anscheinend das Produkt gekaufter, desinformierter und denkfauler Kommunalpolitiker, die als Schnittstelle übergriffiger „Staatswillkür“ zur Subsidiarität der Gemeinden vollständig versagt haben.
Bei näherer Betrachtung entpuppen sich die WHO-EU-Vorgaben an das BRD-Regime, rechtlich gesehen, als „Empfehlung“ und genauso sind die auch zu händeln. Schwieriger wird es, wenn über die Täuschung, die Bürgermeister sich „freiwillig“ und damit auch die Bürger in den Gemeinden sich dem Klientel krimineller Vereinigungen unterworfen haben.
Ich versuche es, an einer Mail an den Bürgermeister von Binz, zur Problematik seiner durch Habeck und Komplizen ignorierten Kompetenz zu verdeutlichen.
Mail an den Bürgermeister von Binz
„Betr: Die Augenhöhe ist eine Frage des Standpunktes. Wo stehen Sie (jetzt) in der Hierarchie der Entscheider?
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Schneider, Karsten,
ich verfolge aufmerksam Ihr Engagement zur Interessenvertretung der Bürger und erlaube mir, auf ein Detail aufmerksam zu machen, das Ihnen eventuell ermöglicht Ihre eigentliche und durchsetzungsfähigere Position gegenüber der Land- und Bundesregierung einnehmen zu können.
„Sollten diese Gespräche künftig nicht fairer organisiert werden und wir uns nicht auf Augenhöhe begegnen, werden wir an solchen Runden nicht mehr teilnehmen“ Quelle: Nordkurier
Es wird bemängelt, das die WHO mit dem zukünftigen Pandemievertrag über die EU, Bundesregierung und Landesregierung direkt in die Geschicke der Gemeinden eingreifen kann und ich muss Ihnen nicht erklären, welche fatale Konsequenzen solch eine totalitäre Politik nach sich zieht.
Könnte es sein, das ihr Einfluß auf die Selbstverwaltung (Subsidiarität) eingeschränkt oder gar aufgehoben wurde, so dass Ihre Kompetenz nicht mehr benötigt wird?
Wenn ja, welcher Umstand hat zu diesem Ergebnis geführt?
Da die Wirkung des Infektionsschutzgestzes (IfSG), dem Ermächtigungsgesetz Adolf Hitlers von 1933 gleichgestellt ist und die Machtübernahme erst ermöglicht hat, sollte sich das IfSG genauer angeschaut werden.
In dem Inzidenzwert-Bingo haben die Bürgermeister Mecklenburg-Vorpommerns ihre Subsidiarität freiwillig dem Bundesgesetz unterworfen, d. h. es interessiert „berechtigterweise“ niemanden mehr, was sie wollen.
Dementsprechend, wenn Sie tatsächlich die Bürgerinteressen vertreten wollen, was ich Ihnen gerne glauben möchte, dann ist die Fehlerkorrektur anstehend. Gemäß VmVfG M-V haben Sie, als Bürgermeister die Aufhebungskompetenz der getätigten Allgemeinverfügungen, Sie können die Unterwerfung unter das Bundesgesetz rückgängig und im Sinne Bürger Rügens/Binz, auf Augenhöhe handeln. Wenn die Bürger, in Kooperation mit dem Bürgermeister Nein sagen, wird kein LNG-Terminal gebaut werden können.
Ich teile Ihnen hier den Link zum VOLLDRAHT-Artikel mit, der am Beispiel der Oberbürgermeisters Rico Badenschier den bürgerfeindlichen Akt der Täuschung dokumentiert.
Ich wünsche Ihnen und allen Beteiligten viel Kraft und Standvermögen, den freiheitlichen Funken zum Leuchtfeuer in Mecklenburg und Pommern werden zu lassen.
Hochachtungsvoll
Baumann, Jörn
Redakteur VOLLDRAHT“
Ebenso kann dies am Beispiel der POLIZEI verdeutlicht werden, die ideologischen Wahnvorstelllungen einer NGO-Politik im Terror der bewaffneten Söldner durchzusetzen.
„Ein Söldner ist eine gegen Bezahlung (Sold) angeworbene in einem bewaffneten Konflikt und in einem fremden Staat kämpfende Person.“ Quelle: Wikipedia
Und was ist denn die POLIZEI, hier am Beispiel der BUNDESPOLIZEI, wenn folgende Bedingungen bestehen:
Es besteht ein Impressum, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ein Copyright auf den Markennamen „BUNDESPOLIZEI“, eine Registrierung im firmenübergreifenden Identifizierungssystem UPIK®, es ist darüber eindeutig als Firma, ohne hoheitliche Rechte agierende Unternehmung deklariert.
Und das mit dem "im fremden Staat" kämpfenden Person" lassen Sie sich von einem Staatsrechtler erklären.
So weit so gut, im Umkehrschluß einer wahrgenommen Subsidiarität könnte jeder Bürgermeister seine „Polizei“ stationieren, sinnvoller wäre es landkreisbezogen zu kooperieren, somit wäre ein Ausgleich zur bewaffneten Durchsetzungsorganen der „Staatswillkür“ bestehen, der die „Empfehlung“ der WHO, EU (nichtgewählter NGOs), nur nach dem Willen der Landkreise und Gemeinden zulassen würde.
Ebenso verhält sich das mit dem 5G-Netzwwerk und den SMARTMETERN, die in der Täuschung flächendeckend installiert wurden.
Den Bürgermeister dämmert es langsam, das sie getäuscht und ausgetrickst wurden, denn sobald ein besorgter Bürger Einsicht in die Unbedenklichkeitsnachweise (gesundheitsschädliche Auswirkungen und Umweltbelastung) zur Standortbetreibung der 5G-Technologie u. a. verlangt, geht das Rumgeeiere los, bei dem der Justiziar des Bürgermeisters lapidar erklärt, dass der BM da kein Mitspracherecht hat und die Haftung auf das Bauamt verschiebt, die Verantwortlichen des Bauamts, reissen die Hände hoch, damit haben wir nichts zu tun und verweisen darauf, das sie ja „nur“ die Mastaufstellung prüfen und nicht, was an Strahlungsquellen an den Mast gebaut wird, es wird auf die Bundesnetzagentur verwiesen.
Der Landrat bucht sich sofort den Urlaub nach Bali.
Die Bundesnetzagentur verweist auf nicht aussagekräftige Blabla-Unterlagen und übernimmt keine Haftung.
Ist das nicht toll, genau wie zu den guten Pandemiezeiten, wird der Bürger munter mit medizinischen Experimenten und Technologien gespritzt und bestrahlt, ohne dass die mittelfristigen und/oder langfristigen möglichen gesundheitsschädlichen Schäden vorher bekannt gemacht werden.
Im Fall der experimentellen Spritze (Impfung) führte das zu millionenfachen Nebenwirkung und Tote in unbekannter Anzahl, ohne das die Verantwortlichen in die Haftung genommen werden können, es war ja „freiwillig“.
Für die 5G-Sendemasten sieht es anders aus. Bürger die sich nicht mehr „freiwillig“ ihrer Gesundheit berauben lassen wollen, fordern die Unbedenklichkeitsbescheinung der 5G-Technologie und zwar vorab und nachträglich. Die damit konfrontierten Bürgermeister sind in der Haftung und in der Verantwortung des 5G-Betriebs. Jetzt kann sich keiner mehr nachträglich rausreden und den Bürger mit dem angerichteten Schaden sitzenlassen.
Der durch den Bürgermeister zu klärende Sachverhalt könnte wie folgt definiert werden:
- Nachweis der abgestrahlten Frequenzen und Bandbreite.
- Nachweis der Sendeleistung im zeitlichen Tagesprofil.
- Nachweis der Strahlungsstärke, kontinuierlich oder modulierend (Datenkeule).
- Nachweis der Unbedenklichkeit auf die Gesundheit und Umwelt.
- Klärung wer haftet, bei Schäden aus dem Betrieb der Sendeanlagen.
Wenn diese Nachweise nicht im Sinne des Bürgerwillens geliefert werden, sind die 5G-Sendemasten nicht zu bauen, zurückzubauen und/oder der Betrieb bis zur Klärung kontinuierlich prüfbar auf LTG/3G Standard zu begrenzen.
Hinweis: In Brüssel und Umgebung gilt schon 4G als Hirnfriteuse.
Das ist alternativlos.
5G-Technologie, die moderne Art das Hirn zu fritieren.
Die Subsidarität in Kooperation von Bürgermeistern und Bürgern ist der Schlüssel.
Meine Meinung, Ihre Entscheidung