MEMORANDUM FÜR DEN CHIEF EXECUTIVE OFFICER DER INTERNATIONALEN ENTWICKLUNGSFINANZIERUNGSGESELLSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN
SUBJECT: Festlegung einer Nachfolgeregelung innerhalb der United States International Development Finance CorporationDurch die mir als Präsident durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika, einschließlich des Federal Vacancies Reform Act von 1998 in seiner geänderten Fassung, 5 U.S.C. 3345 et seq. (das "Gesetz"), weise ich hiermit das Folgende an:
Abschnitt 1. Reihenfolge der Nachfolge. Vorbehaltlich der Bestimmungen in Abschnitt 2 dieses Memorandums und der im Gesetz festgelegten Beschränkungen sollen die folgenden Amtsträger der United States International Development Finance Corporation (DFC) in der aufgeführten Reihenfolge als Chief Executive Officer der DFC fungieren und die Funktionen und Pflichten des Amtes des Chief Executive Officer der DFC wahrnehmen, solange der Chief Executive Officer der DFC verstorben ist, zurückgetreten ist oder anderweitig nicht mehr in der Lage ist, die Funktionen und Pflichten des Amtes des Chief Executive Officer der DFC wahrzunehmen:
(a) Stellvertretender Chief Executive Officer;
(b) Vorstandsvorsitzender für das operative Geschäft;
(c) Executive Vice President für Strategie;
(d) Stabschef;
(e) Vizepräsident und Chefsyndikus;
(f) Stellvertretender Chefsyndikus;
(g) Vizepräsident, Strukturierte Finanzierung und Versicherung;
(h) Vizepräsident, Entwicklungskredit; und
(i) Chief Financial Officer und Vice President, Finanzen.
Abs. 2. Ausnahmen. (a) Keine Person, die in einem der in Abschnitt 1 dieses Memorandums aufgeführten Ämter in amtierender Funktion tätig ist, darf aufgrund dieser Tätigkeit als Chief Executive Officer der DFC gemäß diesem Memorandum tätig sein.
(b) Eine Person, die ein in Absatz 1 dieses Memorandums aufgeführtes Amt innehat, darf nicht als Chief Executive Officer von DFC fungieren, es sei denn, diese Person ist gemäß dem Gesetz anderweitig dazu berechtigt.
(c) Ungeachtet der Bestimmungen dieses Memorandums liegt es im Ermessen des Präsidenten, soweit gesetzlich zulässig, bei der Ernennung eines amtierenden Chief Executive Officers der DFC von diesem Memorandum abzuweichen.
Sec. 3. Allgemeine Bestimmungen. (a) Nichts in diesem Memorandum soll so ausgelegt werden, dass es beeinträchtigt oder anderweitig beeinflusst wird:
(i) die Befugnisse, die einer Exekutivabteilung oder -behörde oder deren Leiter gesetzlich zugestanden werden; oder
(ii) die Funktionen des Direktors des Office of Management and Budget in Bezug auf Haushalts-, Verwaltungs- oder Gesetzesvorschläge.
(b) Dieses Memorandum wird in Übereinstimmung mit geltendem Recht und vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln umgesetzt.
(c) Dieses Memorandum beabsichtigt nicht und schafft keine Rechte oder Vorteile, weder materiell noch prozessual, die von irgendeiner Partei gegen die Vereinigten Staaten, ihre Abteilungen, Agenturen oder Körperschaften, ihre Beamten, Angestellten oder Vertreter oder irgendeine andere Person rechtlich oder nach Billigkeit durchsetzbar sind.
Abs. 4. Sie sind autorisiert und angewiesen, dieses Memorandum im Federal Register zu veröffentlichen.
DONALD J. TRUMP
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