Spanien will mit Bezug auf die "Corona-Krise" eine "Sicherheitsgesetzesreform" durchsetzen. Demnach soll der Staat im "Krisenzustand" das Eigentum von Privatpersonen und Firmen beschlagnahmen dürfen. Auch die "Zusammenarbeit" mit den Medien soll dann ausgebaut werden.
Wie die spanische Zeitung El País berichtet, die politisch nahe bei der sozialdemokratischen Regierung von Pedro Sánchez zu verorten ist, bereitet diese eine Reform des nationalen Sicherheitsgesetzes vor. Demnach sollen alle Personen ab 18 Jahren vom Staat zu "persönlichen Dienstleistungen" verpflichtet werden können, falls in Spanien – als Erfahrungswert dient die Corona-Krise – in Zukunft wieder ein ähnlicher Modus ausgerufen werden sollte.
Mögliche Beschlagnahmung von Vermögen und Dienstleistungen
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Bürgerinnen und Bürger ausnahmslos den Anordnungen und Anweisungen der zuständigen Behörden Folge leisten müssen, wenn eine sogenannte "Situation von Interesse für die nationale Sicherheit" ausgerufen wird. Das umstrittene Gesetz beinhaltet auch, dass verschiedene Behörden sämtliche Vermögenswerte "vorübergehend" beschlagnahmen oder "besetzen" können, ohne dass das näher erklärt wird. Das Portal Telepolis vermutet:
"Mit Blick zurück auf die Finanzkrise, als spanische Sparer schon befürchteten, enteignet zu werden, scheint man nun angesichts einer ausufernden Staatsverschuldung einen gesetzlichen Rahmen dafür zu schaffen."