Das Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wird zeigen, ob Deutschland ein souveräner Staat oder EU-Vasall ist. Das Bundesverfassungsgericht soll nach Brüsseler Wunsch nicht einmal mehr Kompetenzüberschreitungen der EU-Institutionen rügen dürfen.
Schon vor einem Jahr rotierte das Establishment in den EU-Institutionen. Damals hatte das Karlsruher Bundesverfassungsgericht (BverfG) in seinem so genannten Gauweiler-Urteil nicht nur die Kompetenzüberschreitung der Europäischen Zentralbank (EZB) durch ihre Anleihen-Kaufprogramme gerügt, sondern auch die Richterkollegen am Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Der EuGH hatte zuvor auf einen Vorlagebeschluss aus Karlsruhe mit einer Blankovollmacht für die EZB-Anleihekäufe reagiert, dessen Begründung die Karlsruher Richter als „objektiv willkürlich“ und „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“ einstuften. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen kündigte unmittelbar nach der Karlsruher Entscheidung an, die EU werde den Vorrang des EuGH durchsetzen. Auch der EuGH erklärte sich prompt für allein zuständig. Und EZB-Präsidentin Christine Lagarde sekundierte, die EZB werde sich keinem Karlsruher Urteil beugen.
Okkupation
Das "Infektionsschutzgesetz" ist der Türöffner.