Eine Studie behauptet, dass fast ein Viertel der Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte enge Verbindungen zu NGOs von Soros haben und trotzdem über Fälle entscheiden, in die Soros-NGOs verwickelt sind.
Wie immer, wenn ich über Studien berichte, schaue ich mir die Studie auch an und vor allem interessiert mich, wer sie in Auftrag gegeben und bezahlt hat. In diesem Fall kommt die Studie vom European Center for Law and Justice. Das ist eine Unterorganisation des American Center for Law and Justice, einer Organisation evangelikaler Christen in der USA, die für konservative Werte inklusive eines Abtreibungsverbotes kämpfen. Aber diese NGO beschränkt sich nicht auf diese Themen, sie tritt auch für Menschenrechte und Meinungsfreiheit ein.
Nichtsdestotrotz hat mich diese Organisation als Autor der Studie mit dem Titel „NGOs und die Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 2009-2019„[1] misstrauisch gemacht und ich habe die Studie genau überprüft. Dazu gleich mehr. Zunächst kommen wir zum Ergebnis der Studie, dass sich im Abstract (also der Zusammenfassung) der Studie findet. Ich habe es aus dem Englischen übersetzt.
Beginn der Übersetzung:
NGOs haben einen zunehmenden Einfluss auf und innerhalb internationaler Institutionen, insbesondere innerhalb des Systems zum Schutz der Menschenrechte.
Dieser Bericht zeigt, dass mindestens 22 der 100 ständigen Richter, die zwischen 2009 und 2019 am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gedient haben, ehemalige Vertreter oder Mitarbeiter von sieben NGOs sind, die vor dem Gerichtshof sehr aktiv sind. Zwölf Richter sind mit dem Netzwerk der Open Society Foundation (OSF) verbunden, sieben mit den Helsinki Committees, fünf mit der International Commission of Jurists, drei mit Amnesty International und je einer mit Human Rights Watch, Interights und dem A.I.R.E.-Centre.
Das Netzwerk Open Society Foundation zeichnet sich durch die höchste Anzahl der mit ihm verbundenen Richter und die Tatsache aus, dass es die anderen sechs in diesem Bericht genannten Organisationen finanziert.
Seit 2009 gab es mindestens 185 Fälle, bei denen mindestens eine dieser sieben NGOs offiziell in Verfahren involviert waren. In 88 Fällen entschieden Richter über Fälle, in die die NGO, mit der sie verbunden waren, beteiligt war. Im Fall von Big Brother Watch gegen das Vereinigte Königreich zum Beispiel, der noch vor der Großen Kammer des Gerichtshofs anhängig ist, sind 10 der 16 Antragsteller NGOs, die von der Open Society Foundation finanziert werden, sowie 6 NGOs beteiligt, die als Dritte handeln. Von den 17 Richtern, die in der Großen Kammer saßen, sind 6 mit dem Antragsteller verbunden.