Deutschland hat wie erwartet der umstrittenen Urheberrechts-Reform für das Internet zugestimmt – und so die endgültige Verabschiedung im Ministerrat ermöglicht. Allerdings gibt es Nebenabsprachen und Versprechen, die das gesamte Prozedere ad absurdum führen.
Es ist offensichtlich, daß dieses Gesetz völlig überflüssig und an allen Regeln der Gesetzgebung vorbei installiert wurde. Warum? Weil nur die Option zur Kontrolle und Zensur der systemkritischen Netzinhalte wichtig ist, alles andere wird in Ausnahmereglungen marktgerecht gestaltet. (Die Red.)
So hat die Bundesregierung dem Beschluß mehrere Vorbehalte in einer Protokollerklärung beigefügt. Darin wird betont, dass bei der nationalen deutschen Umsetzung Ausnahmen für Start-Ups “ergänzend” dazukommen.
Zudem wird der Einsatz von Upload-Filtern beschränkt. “Ziel muss es sein, das Instrument Upload-Filter weitgehend unnötig zu machen”, heißt es in Punkt acht der Erklärung.
Im Klartext: Die Bundesregierung stimmt in Brüssel einem EU-Gesetz zu, das sie zuhause in Deutschland in zentralen Bereichen wieder einschränken will. Damit wird die EU-Gesetzgebung ad absurdum geführt.