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Brexit - Premierministerin forciert die Abstimmung - Raus aus der EU oder den Austritt verschieben

Europa
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Nach dem Referendum über den Austritt aus der EU am 23. Juni 2016, in dem knapp 52 Prozent der Bürger des Vereinigten Königreichs (GBR) für einen Austritt aus der EU stimmten, stellte GBR am 17. Januar 2017 einen 12-Punkte-Plan vor. Dieser beinhaltete insbesondere die Absicht, den Europäischen Binnenmarkt und die EU-Zollunion zu verlassen, eine strategische Partnerschaft mit der EU einzugehen und eigenständig umfassende Freihandelsabkommen zu schließen.

Am 29. März 2017 wurde das Austrittsersuchen an den EU-Ratspräsidenten gemäß Art. 50 des EU-Vertrages von Lissabon (EUV) übergeben.

Dies hat zur Folge, dass ab dem Tag des Inkrafttretens eines zu schließenden Austrittsabkommens oder spätestens zwei Jahre nach Mitteilung des Austrittsersuchens, somit zum 30. März 2019, GBR die EU verlässt, es sei denn, der Europäische Rat beschließt im Einvernehmen mit GBR einstimmig eine Fristverlängerung (was wiederum die Zustimmung aller Mitgliedstaaten bedingt).

Im März 2018 einigten sich EU und GBR auf eine Übergangsphase bis Ende 2020, innerhalb derer GBR Teil der Zollunion bleiben und die EU-Regelungen weiterhin Anwendung finden würden. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Übergangsphase Teil eines noch zu schließenden Austrittsabkommens ist. Erst mit Abschluss und Inkrafttreten des Austrittsabkommens ist die rechtliche Grundlage für die Übergangsphase gegeben. Die Verhandlungen über das Austrittsabkommen dauern unterdessen weiter an.

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Bild: Pixabay