Am 21. Februar 2022 verfasste der Vorstand der BKK Pro Vita in Deutschland einen Brief, den er an das Paul-Ehrlich-Institut, die Bundesärztekammer, die kassenärztliche Bundesvereinigung sowie den GKV-Spitzenverband schickte.
Ein Gastbeitrag von Univ. Doz. Dr. Hannes Strasser MSc.
Beweis: Die Zahl der gemeldeten Impfnebenwirkungen ist viel zu niedrig
In diesem Brief wird die Auswertung der Abrechnungsdaten der Ärzte zu COVID-19-Impf-Nebenwirkungen offengelegt. Dazu wurden die gemeldeten ICD-Codes der Deutschen Betrieblichen Krankenkassen für die Diagnosen T88.0 (Infektion nach Impfung/Sepsis nach Impfung), T88.1 (Sonstige Komplikationen nach Impfung, Hautausschlag nach Impfung), Y59.9 (Komplikationen durch Impfstoffe oder biologisch aktive Substanzen) und U12.9 (Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von Covid‐19‐Impfstoffen) durchforstet.