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AG Weimar - Unerwartete Wendung zum Maskenterror an den Schulen

Umwelt
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Entgegen aller Erwartung wurde das Urteil des AG Weimar rechtskräftig und ist nicht anfechtbar. Damit ist eine Argumentationsgrundlage für das gesamte Gebiet der BRD geschaffen worden, dem sich die asozialen Lehrkräfte, die den Kindern diese pervertierten Maßnahmen psychopathischer Politiker zugemutet haben, nicht mehr entziehen können

Übernommen aus Impfkritik.de

Das Amtsgericht Weimar hat auf seiner Webseite in einer offiziellen Pressemitteilung bestätigt, dass das sensationelle Urteil eines Familienrichters zu den Lockdownmaßnahmen an Schulen rechtskräftig und nicht anfechtbar ist.

(Hans U. P. Tolzin, 12.04.2021) Wörtlich heißt es in der Mitteilung des Amtsgerichts:

"Am 08.04.2021 hat ein Einzelrichter des Amtsgerichts Weimar als Familienrichter im Wege der einstweiligen Anordnung ohne mündliche Verhandlung eine Entscheidung zu den Infektionsschutzmaßnahmen an zwei Weimarer Schulen erlassen.

Die 192 Seiten umfassende Entscheidung des Einzelrichters weist als Verfahrensbeteiligte zwei minderjährige Kinder, gesetzlich vertreten durch ihre Mutter, sowie den durch den Einzelrichter bestellten Verfahrensbeistand auf.

Der Einzelrichter ist davon ausgegangen, dass die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen zur Zuständigkeit der Familiengerichte gehört und hat die Eröffnung des Verwaltungsrechtsweges verneint.

Als Rechtsgrundlage für die Begründetheit seiner Entscheidung hat der Einzelrichter § 1666 BGB angewandt.

Das Lüften der Klassenzimmer hat der Einzelrichter nicht untersagt.

Der Beschluss ist grundsätzlich nicht anfechtbar. Da die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ergangen ist, ist auf Antrag auf Grund mündlicher Verhandlung erneut zu entscheiden."

Was diese Meldung bedeutet

Erstens handelt es sich bei dem Urteil bzw. Beschluss nicht um einen Fake, wie viele vermuteten, und zweitens ist der Beschluss rechtskräftig und auch nicht anfechtbar.

Drittens ist nun die Thüringer Landesregierung gezwungen, in der noch ausstehenden Hauptverhandlung bis zu 192 Seiten voller handfester Argumente zu widerlegen, und das Punkt für Punkt.

Da die Coronaverordnung ideologisch und nicht sachlich begründet ist, wird eine Widerlegung im Grunde unmöglich sein.

Es ist nicht damit zu rechnen, dass damit der Lockdown bundesweit sofort beendet ist. Dazu müssten die Lockdown-Politiker in der Lage sein, einzugestehen, dass sie die ganze Zeit im Unrecht waren.

Dennoch stellt dieses Urteil eine Wende dar. Die Lockdown-Ideologen befinden sich von nun an in einem andauernden Rückzugsgefecht.

RA Dr. Reiner Fuellmich zum Urteil (youtube, 8 Min.)

RA Ralf Ludwig zum Urteil


Aufgrund zahlreicher Anfragen zur Bedeutung des Beschlusses des Amtsgerichts Weimar möchten wir nachfolgend unsere Einschätzung zur Bedeutung abgeben:

Geltungsbereich der Entscheidung:

▫️ Der Beschluss gilt für die beiden im Urteil genannten Schulen in Weimar. Der Beschluss ist rechtskräftig und die Schulen sind entsprechend dazu verpflichtet, ihn umzusetzen.

Welche Bedeutung hat der Beschluss für Eltern und Schulen im Allgemeinen? 

▫️Der Beschluss ist nur für diese beiden Schulen in Weimar verbindlich. 

Die der Entscheidung zugrundegelegten Gutachten können jedoch auch andernorts verwendet werden. 

Mit Schulleitern, Lehrern, dem Schulamt, anderen Eltern kann man auf dieser Grundlage freundlich ins Gespräch kommen und diese über den Beschluss informieren. Die Begründung des Beschlusses kann dort zur Kenntnis gegeben werden.

Wie geht es jetzt weiter? 

▫️Musterschreiben für Eltern und Lehrer gegenüber den Schulen finden sich auf der Webseite vom Ausschuss - www.corona-ausschuss.de. Der Gang vor das Gericht sollte nur mit anwaltlicher Unterstützung in Angriff genommen werden.  Quelle: corona-ausschuss


 

 

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