Die willkürlichen Handlungen der BRD-Verwaltung führen in den direkten Protest und Widerstand gegen ein totalitäres Parteiensystem. Die Kenntnisse zum Kommerz öffnen die Möglichkeit die ausgleichende Haftung auf die Politiker zu verschieben.
Dr. Frank-Walter Steinmeier
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
10557 Berlin
Sehr geehrter Bundespräsident,
der Verfasser möchte hiermit ein Anliegen zum Ausdruck bringen und veröffentlicht hiermit seine Gedanken zu einem aktuellen Thema.
Aufgrund der jüngsten Entscheidung des Bundestags dürfte Ihnen in naher Zukunft ein Gesetz zur Impfpflicht zur Ausfertigung vorliegen. Im Sinne des Verfassers verkörpern Sie diejenige Instanz innerhalb unseres Rechtssystems die darüber entscheidet, ob Bedingungen oder Gesetze ihre Legitimation erhalten oder nicht. Dies lässt sich auch auf der von Ihnen betriebenen Homepage www.bundespraesident.de erkennen.
Zitat:
Ausfertigung von Gesetzen
Nach Gegenzeichnung durch den (die) beteiligten Bundesminister und den Bundeskanzler werden die Bundesgesetze vom Bundespräsidenten unterzeichnet (Ausfertigung).
Zuvor hat er zu prüfen, ob sie nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommen sind. Nach der Staatspraxis und der herrschenden Meinung umfasst dieses Prüfungsrecht sowohl formelle Gesichtspunkte (Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften) als auch materielle Fragen (Grundrechte, Staatszielbestimmungen, Staatsorganisationsrecht).
Das Recht und die Pflicht des Bundespräsidenten, ein Gesetz vor der Ausfertigung verfassungsrechtlich zu überprüfen, ist Teil des Gesetzgebungsverfahrens.
Zitat Ende.
Abgeleitet aus diesem Zitat wird ein Gesetz durch die beteiligten Bundesminister und des Bundeskanzlers gegengezeichnet und durch Ihre Unterschrift legitimiert. Sie erhalten ein bereits unterzeichnetes Gesetz.
(Anm. d.V. Der hiefür bezogene Artikel des Grundgesetzes lässt allerdings die Bezeichnung derer die gegenzeichnen vermissen. Art 82 GG)
Unser Rechtssystem beruht auf den Eingaben der Beteiligten in Form von geschaffenen künstlichen Entitäten die jeglichen Vorgang innerhalb des Rechtssystems mittels Willenserklärung zur Rechtsfolge führen können. Amtsträger, Personen, Minister sind künstlich geschaffene Entitäten und hierfür sind die Gesetze zu beachten, zu legitimieren.
Zitat:
Der Bundespräsident ist das einzige Verfassungsorgan, das kein Kollegialorgan ist,
sondern nur aus einer Person besteht.
Zitat Ende.
Jede Willenserklärung kann jedoch nur durch Anwendung und Verinnerlichung von Informationen unter Nutzung von geistiger Aktivität abgegeben werden. Somit sind Unterschriften immer das Ergebnis eines lebenden Individuums und niemals das Ergebnis einer geschaffenen Entität, und sie stellen die einzige Möglichkeit einer Legitimation. Jede geschaffene künstliche Entität kann nur durch ein dahinterstehendes lebendes Individuum verkörpert oder versichert werden, auch dies lässt sich an sämtlichen systemischen Prozessen ablesen. Muss nicht jeder Ausweis, jede Auskunft oder jede Transaktion durch den "Identitätsgeber" bestätigt (versichert) werden?
Für den Verfasser stellt sich nunmehr die Frage, durch welches Recht Ihnen die Legitimationskraft beschieden ist, den lebendigen Körper derjenigen, die als Identitätsversicherer hinter den geschaffenen künstlichen Entitäten stehen, als Eigentum des Staates zu bewerten?
Hinzu entsteht auch die Haftungsfrage.
Erlaubt sei ein Blick auf die, mit den zukünftig verwendeten Impfstoffen verbundenen, Nebenwirkungen:
Für den Verfasser ergibt sich folgendes Bild:
Haftungsrechtlich wird der Staat als Gemeinschaft künstlich geschaffener Entitäten bei Eintreten eines Impfschadens kommerziell herangezogen werden.
Da mit dem Absatz des Impfstoffes ein garantierter Markt für die Pharmaindustrie geschaffen wird und hieraus natürlich Steuern zu erwarten sind, also Einnahmen des Systems, und ein weiterer garantierter Markt durch die Einnahmen der Impfverweigerer festgelegt wird, entsteht eine "Win Win Situation" für die Pharmaindustrie und den Staat zu Lasten einzelner, die im Voraus kalkuliert als Kollateralschaden kommerziell eingeplant sind. Ein mit Sicherheit tragfähiges Konzept, da ja auch der "Impfschaden" als kommerzieller Wert durch den Staat festgelegt wird. Mit Verlaub, hier geht es nicht um "Masern" sondern um ein Geschäft. Erkennbar ist dies auch an den medizinischen Weiterbehandlungen im Falle eines Impfschadens, siehe Grafik...noch mehr Gewinn.
Unter der Berücksichtigung der Tatsache, dass jede künstlich geschaffene Entität durch einen privatautonomen Identitätsversicher vertreten wird und innerhalb der Privatautonomie das Recht der Selbstgestaltung von Rechtsverhältnissen und die Freiheit der Verträge herrscht, ist die Frage nach der Höhe der Deckung Ihrer und der Haftpflichtversicherung der Beteiligten "Gegenzeichner" durchaus berechtigt.
Erlaubt sei auch die Bemerkung, dass jeder "Identitätsversicherer" auf privatautonomer Seite jederzeit die Möglichkeit hat den Wert eines Impfschadens selbst bestimmen und diesen auch geltend machen kann. Inwieweit die zur Legitimation benutzten Ämter dies haftungsrechtlich kommerziell tragen können, wird sich sicher zeigen.
Dem Verfasser ist offenzulegen:
- Die Deckungshöhe der Haftpflichtversicherung Ihres Amtes und der beteiligten Gegenzeichner unter Beweis der benutzten Entität.
- Der Nachweis zur Legitimation zum Recht am "Körper"
- Das gezeichnete, legitimierte Gesetz
Für eventuelle Impfschäden wird die Haftungsübernahme parallel zur Öffentlichkeit wie folgt auf privatautonomer Seite definiert:
Jeder Impfschaden wird für den Wert von "nach eigenem Ermessen" US-Dollars [sic] angenommen.
Gegeben zum 15. November 2019
Mit vorzüglicher Hochachtung und tiefem Respekt
Der Verfasser