Aus 2017 Im fünfjährigen „Masern-Virus-Prozess“ bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am 1.12.2016 das sensationelle Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16.2.2016. Ab dem 1.12.2016 ist in Deutschland höchstrichterliche Rechtsprechung, dass alle Behauptungen zur Ansteckung von Masern, zu Masern-Impfungen und zum Masern-Virus keine wissenschaftliche Grundlage haben. Die höchstrichterlich bestätigte Urteilsbegründung beinhaltet die klare Benennung von Fakten, die nicht nur alle Behauptungen zur Ansteckung von Masern, zu Masern-Impfungen und zum Masern-Virus widerlegen, sondern über alle sog. „krankmachenden Viren“ und Impfungen.
Von den Mainstream-Medien nicht verbreitet, wissen viele, zur Impfung bedrängte Eltern nicht, daß längst die Urteile gegen den Impfterrorismus gesprochen wurden. Scheuen Sie sich nicht, sich auf geltendes Recht zu berufen, wenn die soziopathischen Impfbefürworter den zugang zur Schule oder Kita verweigern. Die Red.
Jetzt wartet die Welt auf ein erstes Gerichtsverfahren, in dem diese höchstrichterliche Rechtsprechung eingebracht wird, mit der ein Impfzwang, ein Schulausschluss, ein Eingriff ins Elternrecht oder in das Recht auf freie Berufswahl abgewehrt, die Anerkennung eines Impfschadens oder die Unhaltbarkeit der staatlichen Impf-Empfehlungen eingeklagt wird. Das kann und soll – zuerst in Deutschland und dann global – zum Eingeständnis der Fehlentwicklungen in der Medizin und zum Beginn einer tatsächlich wissenschaftlichen, öffentlichen Gesundheitslehre führen. Die Grundlagen hierfür sind gelegt.
Am 24.11.2011 hatte ich einen Preis von 100.000 € für eine wissenschaftliche Publikation ausgesetzt, in der die behauptete Existenz des „Masern-Virus“ bewiesen wird. Dieses Preisausschreiben löste den „Wetten, dass es kein Masern-Virus-gibt-Prozess“ aus. Die mediale Vorverurteilung war gewaltig. Das „erkennende“ Gericht, das Landgericht (LG) Ravensburg, geriet dadurch unter Druck und der Vorsitzende Richter Matthias Schneider in Panik.
Mittels Überdehnung von Recht und Gesetz und Ignorierens aller schriftlich vorgebrachten Tatsachen, fällte Richter Schneider am 12.3.2015, im ersten Teil der mündlichen Verhandlung, noch vor Verabschiedung des Gutachters und vor den gesetzlich vorgeschriebenen weiteren Schritten eines Zivilverfahrens, ein sog. Stuhlurteil. Stuhlurteile sind Urteile ohne die ansonsten vorgegebene notwendige Bedenkzeit des Gerichts und der Parteien. Stuhlurteile dürfen im Zivilrecht nur bei sehr einfachen und eindeutigen Sachverhalten gefällt werden.
Damit verhinderte das LG Ravensburg, dass ich in der gesetzlich geregelten Beweisaufnahme der mündlichen Verhandlung, mittels der vorbereite- ten Dokumentationen, über deren Einbringung das Gericht durch meine Anwälte informiert wurde, alle Aussagen des gerichtlich bestellten Gutachters widerlegen konnte. Diese Widerlegung geschah deswegen später und kostenintensiv erst im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Hätte ich die hierfür notwendig gewordenen riesigen Geldsummen von über 150.000 € nicht innerhalb kürzester Zeit aufbringen und einzahlen können, wäre es nicht zum Berufungsverfahren und zum Gang vor den Bundesgerichtshof gekommen. Ohne viel Geld bekommt man in Deutschland schwerlich Recht.
Das LG Ravensburg verhinderte mit dem überfallartigen „Stuhlurteil“ die Möglichkeit: „Die Partei- en verhandeln streitig zum Beweisergebnis“ wie es fälschlicherweise im Protokoll der Verhandlung steht, ohne dass eine ordentliche Beweisaufnahme durchgeführt und abgeschlossen wurde und ohne dass auch die Nebenklage des Klägers verhandelt worden ist. Der Kläger behauptete eine Beleidigung, weswegen ich ihm 492,54 € plus Zinsen zahlen soll, ohne dass die angebliche Beleidung gerichtlich festgestellt und verhandelt wurde. Mit dem in Panik gefällten, unzulässigen Stuhlurteil – die Beisitzerin und Berichterstatterin des Gerichts stellte während der Gutachterbefragung die entscheidenden und den Gutachter widerlegenden Fragen – verhinderte Richter Schneider, dass ich die vorbereiteten Anträge stellen und meine Widerlegungen zur Aussage des Gutachters vorlegen konnte.
[...]
Prominente Nachahmer, schlechter Verlierer
Der bekannte Schauspieler Robert De Niro und der Neffe des früheren US-Präsidenten Kennedy, Robert F. Kennedy jr., haben ebenso ein Preisgeld von 100.000 $ für einen wissenschaftlichen Beweis in Bezug auf das Impfen ausgesetzt. Sie geben sie demjenigen, der ihnen eine wissenschaftliche Publikation vorlegt, in der die Harmlosigkeit von Quecksilber in den Impfstoffen bewiesen ist. Beide gehen davon aus, dass Impfungen besonders deswegen schädlich sind, weil extrem giftige Substanzen darin enthalten sind. Der Sohn von Robert De Niro wurde im Moment der Impfung autistisch. Damit ist aus biologischer Sicht bewiesen, dass Impfungen Autismus auslösen können.20
Als schlechter Verlierer stellte sich der Kläger, der Homburger Arzt Dr. med. Bardens, heraus, der mittlerweile in Schweden arbeitet. Als Erklärung, dass er den durch ihn angestrengten Prozess am Oberlandesgericht Stuttgart und am Bundesgerichtshof in Karlsruhe verloren hat, hat er in den Medien eine von ihm frei erfundene Erklärung vorgetragen. Er behauptet, dass er aufgrund eines formalen Fehlers verloren hätte. Dr. Bardens behauptet, dass er verloren hat, weil er statt einer Publikation sechs Publikationen vorlegte.
In der mündlichen Verhandlung vor dem OLG Stuttgart und in der schriftlichen Urteilsbegründung ist nichts dergleichen zu finden. Im Gegen- teil. Dr. Bardens hat den Prozess verloren, weil der gerichtlich beauftragte Gutachter feststellte, dass keine der sechs vorgelegten Publikationen einen Beweis für die Existenz eines Virus enthält. Das war auch die einzige wahre Aussage des Gutachters, Prof. Podbielski. Die Argumentation von Prof. Podbielski, „es sind die Aussagen von Kombinationen der 6 Publikationen für die Beweisführung [des Masern-Virus] nötig“, hat das OLG Stuttgart, wie oben dokumentiert, ausdrücklich zurückgewiesen.
WISSENSCHAFFTPLUS – Das Magazin 2/2017 Artikel zum Download: goVIRUSgo