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Der Berliner Junge starb nicht an Masern – er wurde ermordet!

Umwelt
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(Hans U. P. Tolzin) Erinnern Sie sich an den angeblichen Maserntodesfall in Berlin im Februar 2015? Der Berliner Gesundheitssenator Czaja hatte seine große Stunde und die Medienpräsenz war überwältigend.

Sie führte schließlich im Sommer 2015 zur Verschärfung des Impf-Mobbings durch das neue Präventionsgesetz. Doch ein schließlich im November 2015 vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichter Fallbericht zeigt: Der 18 Monate alte Junge war erstens höchstwahrscheinlich gegen Masern geimpft, hatte zweitens gar keine Masern und wurde drittens von Anfang an fehlbehandelt. War es ein Kunstfehler oder gar Mord? Und wenn ja, wer hat Schuld?

Gegen Masern geimpft

Am 23. Nov. 2015 erschien im Epidemiologischen Bulletin, der Hauspostille des RKI, der deutschen Seuchenbehörde, ein Fallbericht über den angeblichen Berliner Maserntodesfall. Dort heißt es über den Impfstatus des verstorbenen Jungen wörtlich: „Der Impfstatus war bei fehlender MMRV-, Hepatitis- und Pneumokokkenimpfung unvollständig“. Das ist ein ziemliches Geschwurbel. Warum nicht einfach schreiben: „Der Junge war nicht gegen die Masern geimpft“? Ähnlich uneindeutig lasen sich von Anfang an die Stellungnahmen des Berliner Gesundheitssenators Czaja über den Impfstatus des Jungen.

Das hängt vermutlich damit zusammen, dass offiziell so getan wird, als hätten nur einmal gegen Masern Geimpte keinen Immunschutz (keinen ausreichenden Antikörpertiter im Blut). Tatsächlich bauen jedoch schätzungsweise 90 % der einmal gegen Masern Geimpften den erwünschten Titer auf. Eine zweite Impfung wäre bei ihnen aus schulmedizinischer Sicht somit nicht notwendig. Diese zweite Impfung zielt vielmehr auf die sogenannten "Impfversager" die eben nicht mit einem Titeranstieg reagiert hatten. Ein Teil von ihnen reagiert nämlich auf den zweiten Versuch dann doch noch, wodurch die Rate der Impfversager sich verringert.

Es ist also sachlich gesehen völliger Blödsinn, nur einmal gegen Masern Geimpfte zu behandeln, als seien sie ungeimpft. Eine Titernachmessung, um dies zu klären, ist jedoch politisch nicht gewollt und wird deshalb auch von den Krankenkassen nicht bezahlt. Jetzt verstehen wir vielleicht auch den Eiertanz der Politiker und Behörden, wenn es um den Impfstatus des verstorbenen Jungen geht: Er war mit großer Wahrscheinlichkeit einmal gegen Masern geimpft und somit theoretisch gegen die Masern geschützt.
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Einen ausführlichen Artikel zum Thema finden Sie in der kommenden Ausgabe der Zeitschrift impf-report!

Keine Masern-Symptome

Der Junge war laut EpiBull von seinen Eltern wegen eines „fieberhaften Infekts der oberen Atemwege“ zum Kinderarzt gebracht worden. Von einem Hautausschlag, wie er ja für die Masern typisch wäre, ist nicht die Rede. Angesichts der Jahreszeit wäre eigentlich eine Erkältungserkrankung, z. B. die Virusgrippe, viel naheliegender gewesen.

Welche Medikamente das Kind beim Kinderarzt erhalten hat, wird leider nicht beschrieben. Das ist ein ernstes Versäumnis. Wir können aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgehen, dass er - völlig regelkonform - Fiebersenker und Entzündungshemmer, z. B. Paracetamol oder Ibuprofen erhalten hat. Vielleicht auch zusätzlich Antibiotika, um auch bakterielle Erreger vorsorglich zu bekämpfen.

„Zwei Tage später erfolgte die Vorstellung mit leblosem Kind in der Notaufnahme eines Berlinder Krankenhauses.“ Laut Obduktion litt der Junge bereits vor der Infektion an einer „asymptomatischen Herzerkrankung“. Aber: "Die Schwangerschafts- und Geburtsanamnese sowie die bisherige Entwicklung des 18 Monate alten Jungen waren unauffällig. Er besuchte zum Zeitpunkt des Erkrankungsbeginns einen Kindergarten."

Wir wissen jedoch, dass Paracetamol & Co. Nebenwirkungen haben. Wir wissen auch, dass diese Nebenwirkungen das Herz betreffen können und mitunter sogar lebensgefährlich sind. Warum informiert uns das RKI also nicht darüber, welche Medikamente der Patient von seinem Kinderarzt – und vielleicht auch die Zeit vor dem Kinderarztbesuch erhalten hat? Warum wurden Medikamenten-Nebenwirkungen nicht in die Anamnese mit einbezogen?

In der Charité wurden dem Jungen zur Reanimation Medikamente verabreicht, um das Herz wieder in Gang zu setzen. Diese Medikamente sind aber bei bereits bestehenden Herzproblemen kontraindiziert, was zur Verschlimmerung der Symptome - oder sogar zum Tod - beitragen kann. Des weiteren wurden im Charité Antibiotika und noch diverse andere Medikamente verabreicht.

Am dritten Tag nach der Aufnahme ins Charité wurde ein Hirnödem festgestellt und am fünften Tag verstarb der Junge. Welche Rolle die Nebenwirkungen der zahlreichen Medikamente spielten, wird in dem Bericht nicht thematisiert. Ein weiteres Versäumnis.

Von einem Masernausschlag ist in der ganzen Publikation jedenfalls nicht die Rede.

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