Die Rechtsvorschriften zum Fracking sind ein Witz. Wale werden auch nur zu Forschungszwecken gejagt.
Ausgehebelte Rechtsvorschriften, die durch eine industriell initiierte Gutachtenerstellung die gewünschten Ergebnisse liefert und über die politischen Verfahren als Verordnungen und Gesetze, der Bevölkerung als gesetzlich legitimierte Zerstörung des Lebensraums aufgezwungen werden.
Aussage eines Landwirts im Raum Plön/Segeberg: „Die ganze Gegend hatte Bohrstellen, die wurden schön verdeckt, damit es nicht auffällt. Die Gemeinden haben Geld erhalten und die Landwirte, die sich gewehrt haben wurden enteignet. Jetzt haben sie schnell alles zurückgebaut und sind weitergezogen, der ganze Boden ist ab einer bestimmten Tiefe mit Gift vollgepumpt und keiner spricht darüber, niemand ist verantwortlich.“
Jeder Bürgermeister und jedes Gemeinderatsmitglied das Fracking unterstützt, handelt im Eigennutz und nicht zum Wohl der Gemeinde.
Es gibt keine Ausreden, Fracking ist ein Geschäftsmodel zu Lasten der Umwelt und der Gesundheit der Menschen.
Frage: Wieviel CEO´s und Aktionäre der Frackinggesellschaften wohnen mit ihren Familien im Gebiet der Frackingstationen?
Der Grund warum Fracking in Deutschland überhaupt möglich ist, liegt an der bis ins Mark korrupten Lobbyistenpolitik. Die es ermöglicht, das u.a. über die Beweislastumkehr jede gerichtliche Anfechtung zum jahrelangen Gutachterstreit ausartet, anstatt das Fracking bis zur Klärung auszusetzen. Und zwischenzeitlich sterben die verseuchten Gemeindemitglieder, selbstverständlich hat das nichts mit dem im Trinkwasser gefundenen Substanzen der eingepressten Chemikalien zu tun.
2014 Fracking: Die Mogelpackung von Gabriel und Hendricks
Rechtsvorschriften
Am 11. Februar 2017 sind die Rechtsänderungen im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zum Fracking in Kraft getreten. Die Regelungen sehen weitreichende Verbote und Einschränkungen für die Anwendung der Fracking-Technik in Deutschland vor. Unkonventionelle Fracking-Vorhaben aus kommerziellem Interesse sind in Deutschland bis auf weiteres nicht zulässig. Das heißt, es gilt ein Verbot für unkonventionelles Fracking im Schiefer-, Mergel-, Ton- und Kohleflözgestein. Bundesweit erlaubt sind lediglich vier Erprobungsmaßnahmen, die ausschließlich wissenschaftlichen Zwecken dienen. Diesen auch die jeweilige Landesregierung zustimmen. Zudem müssen die Erprobungsmaßnahmen von einer unabhängigen Expertenkommission wissenschaftlich begleitet werden. Sie berichtet dem Deutschen Bundestag über die Vorhaben, der das Verbot zum 31.12.2021 überprüft.
Konventionelle Fracking-Vorhaben, die es in Deutschland seit den 1960er Jahren gibt, wurden ebenfalls neu geregelt: Fracking ist verboten in Wasserschutz-, Heilquellenschutzgebieten sowie Einzugsgebieten von Seen und Talsperren, Brunnen von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Trinkwasserversorgung, Nationalparks und Naturschutzgebieten. Eine Erlaubnis für konventionelle Fracking- Vorhaben darf nur erteilt werden, wenn die verwendeten Gemische als nicht oder als schwach wassergefährdend eingestuft sind. Außerdem müssen alle Fracking-Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden. Dies garantiert die Beteiligung der Öffentlichkeit. Quelle: UBA
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