Es werden die drei Hauptverantwortlichen Mandatsträger in der Gemeinde Samtens angeschrieben und das Ergebnis ist eine Vermutung deren Klärung auf die Staatskanzlei MV verschoben wird.
- Keiner der drei Hauptverantwortlichen fühlt sich angesprochen, wenn es um die Abwehr einer existenziellen Bedrohung der Wirtschaft und der sozialen Struktur in der Gemeinde geht.
- Keiner der drei Hauptverantwortlichen geht auf die offensichtlichen rechtswidrigen Umstände der Verordnungspolitik und den dazugehörigen Pandemiemaßnahmen ein.
- Keiner der drei Hauptverantwortlichen nimmt Stellung zur den firmenrechtlichen Ausführungen!
Was der Herr Schultz, Rainer anscheinend nicht erfaßt hat. Die Staatskanzlei hat mit der Verordnungspolitik eine Haftungsverschiebung auf die Ausführenden vollzogen.
Wo liegt dann der Sinn, bei der Staatskanzlei MV sich zu beschweren, die nur ein "Informationsschreiben" versendet hat, was die drei Hauptverantwortlichen der Gemeinde Samtens im vorauseilenden Kadavergehorsam, selbst in der Haftung des Ausführenden stehend ausgeführt haben?
Die Bürger der Gemeinde Samtens sollten darüber nachdenken, ob es nicht schlauer ist solange die drei Hauptverantwortlichen zu Verfügung stehen zeitnah ihre Schadenersatzansprüche stellen, die durch die von den drei Hauptverantwortlichen umgesetzten Verordnungspolitik entstanden sind!?
Um das ganze Verfahren für alle Beteiligten zu vereinfachen, dürfte ein Rechtsgelehrter oder Rechtskundiger bei der nächsten Gemeindratssitung sinnvoll sein, der nicht bestochen wurde oder einer Loge angehört. Es wäre zu begrüßen wenn die Frage rechtssicher geklärt wird, welche Bedeutung die in Klammern gesetzte Verfassung Mecklenburg-Vorpommerns hat. Das würde die nachfolgenden Gespräche auf das dem Sachverhalt der Verordnungspolitik entsprechenden Niveau ermöglichen.
Wir kennen das Ergebnis, wir wollen nur das es öffentlich ausgesprochen wird.