Analog zur österreichischen Gesetzgebung, wo die Zahlung des Miet-Pachtzins in Pamdemiezeiten gänzlich eingestellt werden kann, wird jetzt die rückwirkende 50% Reduzierung durch die BRD-Gesetzgebung gepeitscht. Jeder Tag denn die Bürgemeister zögern die fatale Pandemiepolitik auszusetzen, zerstört weitere Existenzen in deren Gemeinde.
Die Bundesregierung geht offenbar den Gewerbe-Vermietern an den Kragen. Die könnten bis zur Hälfte ihrer Mieteinnahmen verlieren, die seit Beginn der Corona-Krise angefallen sind, wenn ihre Mieter das Geschäft aufgrund des Lockdown schließen mussten. Das geht aus einem Fachaufsatz hervor, der am Donnerstag in der “Neuen Juristischen Wochenschrift” erschienen ist. Unter dem Titel “Mietrechtliche ‚Blitzgesetzgebung‘ in Pandemiezeiten” schreibt der Anwalt Volker Römermann, die Gewerbemiete “steht damit für den gesamten Zeitraum seit März 2020 infrage und kann nachträglich herabgesetzt werden”.
Außerdem müssten die Gerichte entsprechende Klagen vorrangig und beschleunigt behandeln. Ein erster Termin solle spätestens einen Monat nach Zustellung der Klageschrift erfolgen, schreibt Römermann, der laut Handelsblatt “einer der führenden Insolvenzexperten Deutschlands” ist. Der Professor an der Berliner Humboldt-Universität erwartet denn auch wegen der neuen Regelung “eine größere Zahl von Prozessen”. Das Gesetz erstreckt sich dem Aufsatz zufolge auf alle Räume, die nicht zu Wohnzwecken dienen, also auch Stätten von Kultur und Sport oder Büroflächen, die aufgrund von Homeoffice-Regelungen nicht genutzt werden.
Sollte Römermann Recht behalten, dürfte das Gesetz de facto einer Enteignung der Gewerbe-Vermieter gleichkommen. Die müssten wohl auf die Hälfte ihrer Mieterträge verzichten, solange der Staat die Geschäfte weiter schließen lässt.