Handelsrecht (Richter ist der Schiedsrichter), See-kanonisches Recht (Richter ist der Bankier), talmudisches Gesetz (Richter ist der Priester)
Die Registratur, die Erstellung einer Registernummer, sowie die Eintragung eines Namens bewirken für den Neugeborenen Menschen den Verlust des Rechts auf Besitz. Der Name ist also eine <zeitlich befristete, rechtsgültig verfügte Treuhandgesellschaft>, die dem Herrscher der römisch katholischen Kirche gehört.
Die Benutzung des Namens ist also die Ausübung der Tätigkeit eines Treuhänders mit allen Haftungsfolgen. Der Uniform Commercial Code (UCC) (Einheitliches Handelsgesetzbuch) ist ein für das ganze Gebiet der Vereinigten Staaten von Amerika geltendes, vereinheitlichtes Handels-recht und gilt nach dem BI-Zonen-Vertrag in der Bundesrepublik.
UCC ist eine von der Kirche nach dem römischen Recht geschaffene Registratur, mittels derer weltweites Handelsrecht etabliert wurde. Damit war gesichert, dass Körperschaften untereinander Geschäfte betreiben konnten.
Der UCC ist die Bibel des Handels. Es beschließt präzise die Art des internationalen Austausches von Gütern und Leistungen. In der Tat dreht sich das gesamte Handelssystem um die UCC-Registratur.
Leider wird die UCC-Registratur nicht im Jurastudium gelehrt, es verbleibt im Herrschaftsbereich der Unternehmen und ihrer Funktionäre, die die Angestellten ihrer Rechtsabteilungen lediglich in die für sie erforderlichen UCC-Informationen einweihen, um das Wissen dieses wichtigen Mechanismus „im Haus“ zu belassen.
Die UCC-Registratur ist dafür da, dass Körperschaften international Handel betreiben dürfen, denn juristische Personen sind in der Realität des Naturrechts nicht rechts- und geschäftsfähig.
Zu dem internationalen Handel gehören auch alle sogenannten Finanzämter, Gemeinden, Regierungen und Banken. Banken unterliegen den Zentralbanken und diese wiederum der Federal Reserve Bank, die der Kirche angehört, denn auf der Zentralbanknote steht:
„IN GOD WE TRUST“
Viele unwissende Unternehmer und Geschäftsführer beziehen sich immer auf das in Deutschland geltende Handelsregister, wissen aber nicht, daß das Handelsregister ebenfalls auf dem UCC basiert. BRD, mit der D-U-N-S® Nummer 341611478 ist auch auch nur eine Finanzagentur „Bundesrepublik Deutschland GmbH“.
Alle Körperschaften, die internationalen Handel betreiben und sich an den UCC halten müssen, sind mit einer D-U-N-S® Nummer registriert, welche von Dun& Bradstreet (D&B) eingeführt wurde.
Diese D-U-N-S Nummer ist die eindeutige Identifizierung eines Unternehmens. Eine D-U-N-S Nummer wird ausschließlich an gewerbliche Personen oder Unternehmen vergeben. Diese D-U-N-S Nummer wird unter anderem auch von der europäischen Kommission verwendet und ist auch eine Firma.
Diese Firmen können mit dem ATCA bekämpft werden. Der US-amerikanische Alien Tort Statute, kurz ATS, oder Alien Tort Claims Act ( Gesetz zur Regelung von ausländischen Ansprüchen), kurz ATCA, legt fest, dass Ansprüche, die sich auf das US-amerikanische Zivilrecht stützen, vor US-amerikanischen Gerichten verhandelt und erklagt werden können, auch wenn die Beteiligten nicht US-amerikanischer Nationalität sind und die Ereignisse, die die Anspruchsgrundlage darstellen, nicht auf US-Boden stattgefunden haben.
Allerdings gilt das ausdrücklich nur für Verstöße gegen das Völkerrecht oder gegen einen Staatsvertrag, bei dem die USA einer der Vertragspartner sind. Dadurch, dass weder Ort noch Beteiligte eine Beziehung zu den USA haben müssen, ist es aufgrund des ATCA in der Theorie möglich, jeglichen zivilen Schadensfall in irgendeinem Land der Welt vor einem US-amerikanischen Gericht zu verhandeln bzw. jegliche Zivilklage statt vor ein lokales Gericht vor ein US-Gericht zu bringen, sofern ein Verstoß gegen das Völkerrecht oder gegen internationale Verträge vorliegt oder zumindest erfolgreich konstruiert wird.
Der ATCA wurde bereits 1789, also praktisch gleich nach der US-Staatsgründung, verabschiedet. Weltweite Aufmerksamkeit erhielt das ATCA erst, als in den 1990er Jahren Nachfahren von Holocaust-Opfern und Zwangsarbeitern im deutschen Nationalsozialismus Deutschland und Österreich als Rechtsnachfolger des NS-Regimes sowie deutsche Konzerne vor US-Gerichten verklagten und Schadensersatz- summen in Höhe von mehreren Milliarden Dollar zugesprochen bekamen, obwohl die Mehrheit der Klagenden nicht in den USA wohnhaft war.
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