Die in der Bequemlichkeit der Konsumblase abgesoffenen Bevölkerungsanteile, torkeln völlig orientierungslos von einer Gen-Spritze zur nächsten und transformieren zum Corona-Zombie ohne Zukunft. Der Kontext des grünen Fahrplan in die industrielle Wüste wird nur noch als Rauschen wahrgenommen, verstanden wird da nix mehr. Dafür wird fleißig an der „Endlösung“ sozialistischer Traumwelten geschraubt, der föderalen europäischen Republik, dem „Rettungsanker“ aus dem Alptraum in der Abwicklung der BRD-Verwaltung. Ein Alptraum der durch die politische Kaste selbst initiiert wurde.
Und wieder ein sozialistischer Putsch
a) Verbreitung des weltweiten Ereignisses, das in Wuhan/China eine Fledermaus in einen Kaffeebecher auf dem Marktplatz geschissen hatte – Daß war der Startschuss für den Genozid mittels einer fiktiven Pandemie, in der das Heilmittel die Krankheit ist.
b) Drosten-Tests werden auf den Markt geschmissen und das kuriose daran ist, daß die Test per se keine Infektion nachweisen können, aber zur Begründung der maßnahmenauslösenden Inzidenzwerte mißbraucht werden.
c) Der Nachweis der rechtskräftigen unterschriebenen Verordnung vom 17. April 2020 „Verordnung der Landesregierung MV gegen das neuartige Coronavirus (Anti-Corona-VO MV) mit § 1 Kontaktverbot, Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung" ist bisher keine Sichtung oder Veröffentlichung erreicht oder ermöglicht worden.
d) Darauf aufbauend wurde die Täuschung mit den falschpositive Testergebnissen installiert, die es ermöglichten die fiktiven Inzidenzwerte passend für die benötigten Maßnahmen zu kreieren.
Der Vollständigkeit geschuldet, sollte erwähnt werden:
Schon mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), § 37 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes ergibt sich durch die fehlenden Unterschriften, die Wirkung des (VwVfG)
§43 Wirksamkeit des Verwaltungsaktes
[3) Ein nichtiger Verwaltungsakt ist unwirksam.
Daraus wirkt (VwVfG) §44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes
(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.
(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,
1. der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen läßt;
2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt;
3. den eine Behörde außerhalb ihrer durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein;
4. den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann;
5. der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;
6. der gegen die guten Sitten verstößt.
e) Das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (sog. Viertes Bevölkerungsschutzgesetz) ist ein Artikelgesetz, mit dem das Infektionsschutzgesetz sowie das Dritte und Fünfte Buch Sozialgesetzbuch geändert wurden. Die Entscheidungskompetenz liegt bei den Bundesländern.
f) „Im Zuge der Einführung der bundesweit einheitlich geltenden Regelungen durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22.4.21 besteht kein Feststellungsbedarf mehr zur landesrechtlichen Regelung; es gilt nunmehr Bundesrecht.“ Quelle: OB Schwerin /Dr. Rico Badenschier
Die Entscheidungskompetenz liegt nicht mehr bei den Bundesländern.
Wer es immer noch nicht kapiert hat, mittels der Darmentleerung einer Fledermaus, nicht aussagefähigen Tests für falschpositiven Ergebnisse mit denen willkürliche Inzidenzwerte geschaffen werden, die analog mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes die rechtsunfähigen Verordnungen überflüssig machen, um dann die Entscheidungskompetenz der Länder mit dem Taschenspielertrick (s.
OB Scherin /Dr. Badenschier) aufzuheben und nach Berlin zu verschieben.
Der Inzidenzwert beschreibt ein Testgeschehen, aber kein Infektionsgeschehen.
Das heißt, das aus einem komplett rechts- und grundgesetzwidrigen Verwaltungsakt ein gesetzlich "legitimierter" Rahmen geschaffen wurde, der aktuell durch einen Beschluss des Bundesverfassungsgericht alle Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen als erfolglos beschieden wurden. Ein erwartetes Urteil und jetzt die Bestätigung. Auf dem Gebiet des BRD-Regime herrscht der Stillstand der Rechtspflege in alter Fascho-Manier. Höchste Instanzen wurden durch linientreue und erpressbare „Fachkräfte“ in allen Bereichen der Legislative, Judikative und Exekutive besetzt, so dass das der Slogan „Die Partei hat immer recht“ auch real umgesetzt werden konnte.
Verfassungsbeschwerden betreffend Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen im Vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite („Bundesnotbremse“) erfolglos
Pressemitteilung Nr. 101/2021 vom 30. November 2021
Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in mehreren Hauptsacheverfahren Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich unter anderem gegen die durch das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 22. April 2021 in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG für einen Zeitraum von gut zwei Monaten eingefügten bußgeldbewehrten Ausgangsbeschränkungen sowie bußgeldbewehrten Kontaktbeschränkungen nach § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 IfSG zur Eindämmung der Corona-Pandemie richteten. Die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen waren Bestandteile eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers. Dieses diente in seiner Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen. Die Maßnahmen griffen allerdings in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte ein. Das Bundesverfassungsgericht hat die Maßnahmen anhand der allgemein für sämtliche mit Grundrechtseingriffen verbundenen Gesetze geltenden verfassungsrechtlichen Anforderungen geprüft. Danach waren die hier zu beurteilenden Kontakt- und selbst die Ausgangsbeschränkungen in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere waren sie trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig. Soweit in diesem Verfahren weitere Maßnahmen des Gesetzes zur Eindämmung der Pandemie angegriffen wurden, wie etwa die Beschränkungen von Freizeit- und Kultureinrichtungen, Ladengeschäften, Sport und Gaststätten, war die entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zulässig erhoben. „
Was soll ich jetzt noch schreiben, etwa den klärenden Hinweis auf ein Rechtsgutachten?
„“Verfassungswidrigkeit indirekter COVID-19-Impfzwang”
Rechtsgutachten von Prof. Dr. Dietrich Murswiek
Sämtliche 2G- und 3G-Regeln, insbesondere 3G mit kostenpflichtigem Test, die Benachteiligung bei Quarantänepflichten sowie das Vorenthalten der Verdienstausfallentschädigung für Ungeimpfte sind mit dem Grundgesetz unvereinbar und verstoßen gegen die Grundrechte der Betroffenen. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens des Freiburger Staatsrechtlers Professor Dr. Dietrich Murswiek, das im Auftrag der „Initiative freie Impfentscheidung e.V.“ erstellt wurde. „Alle Benachteiligungen Ungeimpfter müssen sofort aufgehoben werden – sie sind schlicht verfassungswidrig“, so Murswiek.“ Quelle:
RA Rainer Fuellmich
Um diese Scharade jetzt abzuschließen, fragen sie doch einen Staatsrechtler welche Bedeutung, das in Klammern setzen, der mecklenburg-vorpommerischen Landesverfassung hat?!
Dieser eklatante dimensionensprengende Betrug, der mit einer enormen kriminellen Energie menschenverachtend, das Leben von Millionen Menschen runiert hat, tausende von Toten verursacht hat, kann nicht lange aufrecht erhalten werden. In diesem Sinne werte ich die hektischen Bestrebungen die Bevölkerung mit der Impfpflicht in den nächsten Angstporno zu treiben, um über die Witzfiguren des BRD-Regime, die BRD-Verwaltung vollends voll an die Wand zu fahren, bevor sich eine qualifizierte handlungsfähige Opposition aufbauen kann.
Mit dem Crash der Wirtschaft und dem Auflösen der Staatssimulation BRD 2.0 sollen die Verbrechen nicht verfolgbar gestellt werden. Das bedeutet, das wir zeitnah erleben dürfen, wie die Witzfiguren des BRD-Regime von einem Moment zum anderen nicht mehr in Erscheinung treten, die tauchen ab. Die neuen Polit-Marionetten erscheinen etwas seriöser, stimmen das neue Lied an, singt alle: "föderale europäische Republik".
Und jetzt achten Sie auf die Argumentationslinie von der EU-von Leyen, die die Impfpolitik nutzen will, um die Unions/Republik Staatsbürgerschaft durchzudrücken! Das wurde schon vorbereitet mit:
Gesetz zur Einführung einer Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums
mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis
sowie zur Änderung des Personalausweisgesetzes und weiterer Vorschriften*
Artikel 2
Änderung des Personalausweisgesetzes
Das Personalausweisgesetz vom 18. Juni 2009 (BGBl. IS. 1346), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2745) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 3 werden die Wörter„des Geltungsbereichs der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr“ durch die Wörter„der Europäischen Union“ersetzt.
b) Dem Absatz 4 wird folgender Satz angefügt:„Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erhält hoheitliche Berechtigungszertifikate zur Qualitätssicherung anhand vonTestausweisen.“ Quelle: Bundesanzeiger
Spätestens dann zeigt es sich, ob die Mecklenburger und Pommeraner noch einen gesunden Menschenverstand haben. Die Bürgermeister werden nicht, wie die Minister abhauen können, die sind greifbar.
Meine Meinung, Ihre Entscheidung.