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Di, Feb
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Paragraph des Tages (14)

Politik MWP
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GG Art. 65  (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland)

Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.

 

„Ist euch schon mal aufgefallen, wie oft hier das Wort „Geschäft“ vorkommt? Ihr dürft im Grundgesetz gern weiter nach kommerziellen Begriffen suchen und fündig werden…..“


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