25
Di, Feb
0 New Articles

Paragraph des Tages (10)

Politik MWP
Typography
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

„Aus gegebenem (Münchner) Anlass“

Art. 180 BayVerf  (Verfassung des Freistaates Bayern)

Bis zur Errichtung eines deutschen demokratischen Bundesstaates ist die Bayerische Staatsregierung ermächtigt, soweit es unumgänglich notwendig ist, mit Zustimmung des Bayerischen Landtags Zuständigkeiten des Staates Bayern auf den Gebieten der auswärtigen Beziehungen, der Wirtschaft, Ernährung, des Geldwesens und des Verkehrs an den Rat der Ministerpräsidenten der Staaten der US-Zone oder andere deutsche Gemeinschaftseinrichtungen mehrerer Staaten oder Zonen abzutreten.

(Stand: 27.04.20)


Logo Volldraht 150