Das Schauspiel „Corona“ nimmt immer skurrilere Formen an. Erst wird ein Angst-Porno geschoben, so daß sich die Bestattungsinstitute schon die Sportwagenkataloge schicken lassen haben, denn die prognostizierten Hunderttausende von Toten wären das Geschäft des Jahrhunderts.
Okay, es ist keiner an Corona gestorben, nur mit oder was auch immer der Test angezeigt hat.
Die Intensivstationen haben ein Problem mit den Spinnweben, weil anscheinend keine Sau mit Corona darniederliegen will, und wenn, dann wird per Internethandel etwas Hydroxychloroquin bestellt und die Grippe hat sich erledigt.
Es fällt auf, daß die Pharma-Fans der Regierung den Bezug von Hydroxychloroquin verhindert haben; deswegen Internethandel, weil sie ja noch das Geschäft mit der Massenimpfung machen wollen. Wird aber nichts, die Dreckspampe können sich die Adrenochromjunkies selbst spritzen.
Weil keine Toten zu finden sind, außer den 10-15 Toten 100jährigen, die in die Statistik verschoben wurden, damit es nicht so leer wie auf den Intensivstationen ausschaut, wurde schnell ein Kontaktverbot für die ganze Bevölkerung verhängt, mit der die Wirtschaft frontal an die Wand gefahren wurde. Dafür gibt es staatliche Unterstützungen, die so schleppend - wenn überhaupt - ankommen ist, daß der Antragssteller das Geld erst erhält, wenn er in der Insolvenz ist. Ergo bezahlt er den Insolvenzverwalter.
Weil das alles immer noch nicht reicht, um die Bürger platt zu machen, wurde der Mund-Nasen-Schutz verpflichtend eingeführt.
Und jetzt wird es interessant, denn hier greift eine Firmenführung in die körperliche Unversehrtheit ein. D.h. die Firmenführung in persona steht in der Haftung für die aus der Verordnung entstehenden Schäden. Die Firma Landesregierung ist eh erledigt, Flaggen unten, kein (Firmenlogo) Staatssymbol zu sehen.
Daß die Landesregierung erledigt ist, bemerken auch die Abgeordneten, nur hat man sie eben nicht über den aktuellen Stand unterrichtet.
Nordkurier: "Begibt sich MV auf den Weg ins „Königreich Schwesig“?
Sie wollen ein Königreich? Kein Problem, wir bieten das Großherzogthum Mecklenburg-Strelitz und das Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin an.
Die Bürger entscheiden, ob sie erst vollständig durch eine SPD-Parteivorsitzende ruiniert werden müssen, bevor sie im souveränen Staat neu anfangen wollen.
Dann bleibt nur die Staatskanzlei übrig.
Nachfolgend habe ich versucht, die rechtsverbindliche Verordnung zu finden, mit der die Tragepflicht der Masken verkündet wurde.
Wer auch immer aus dem Haufen ein Gesetz beschließt, der schreibt es nieder, unterschreibt es und verkündet dann dem Volk die frohe Botschaft: „Kraft meiner Suppe und Selbstermächtigung, beschließe ich/wir, daß das Volk hat jetzt einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen hat“ Sinngemäß SPD-Schwesig.
Das finden wir nun alle großartig, bis auf diejenigen, die durch das dauernde Tragen der Masken gesundheitliche Schäden, bis hin zu einem pathogenen Abgang, erleiden dürfen.
Was dabei auffällt, daß die Toten, die mit „Corona“ in Verbindung gebracht werden, sind schneller verheizt, als die Tinte auf dem Totenschein zum Trocken braucht, weshalb die Obduktionsberichte auch nicht zu finden sind.
Es fällt auch auf, daß der Bund da nichts zu melden hat, das ist Ländersache. Ergo, auch die Verantwortung der getroffenen Maßnahmen liegt beim Land, das jetzt durch die Staatskanzlei mit Frau Schwesig repräsentiert wird.
Sie übernehmen die Haftung für ihr Handeln, wenn sie einen Vertrag unterschreiben.
Die Vertreter der Staatskanzlei übernehmen die Haftung, wenn sie ein Gesetz oder eine Verordnung beschließen und unterschreiben.
Und diese Unterschriften sind nicht zu finden. Die veröffentlichte Verordnung vom 17.04.2020 weist die „Empfehlung“ zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes aus. Nun wurde unverbindlich zum 27.04.2020 die „Verpflichtung“ zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes für Teilbereiche des öffentlichen Lebens verordnet.
Da die ganze Corona-Nummer schon mafiöse Züge angenommen hat, will ich jetzt den rechtskräftigen Beschluß der gesetzlichen Verordnung sichten und prüfen können.
Auf telefonische Nachfrage in der Staatskanzlei war es nicht möglich, mir mitzuteilen, ob es eine unterzeichnete Version des Beschlusses gibt. Die rechtskräftige Veröffentlichung der verpflichtenden Verordnung könne noch ein paar Tage dauern.
Fazit
Eine Verordnung, die das Leben der Mecklenburger massiv einschränkt und gesundheitliche Schäden verursachen kann, ist nicht rechtskräftig veröffentlicht worden.
Aus meinem Rechtsverständnis heraus ist „Kraft meiner Suppe…“ nicht ausreichend, damit diese Verordnung überhaupt eine Wirkung entfalten kann. Und wer haftet jetzt für eventuelle Schäden?
Sollte sich herausstellen, daß aus ideologischen Gründen mit dem Coronavirus ein gezielter Angst-Porno geschoben wurde, wird die Haftungsfrage spannend.
Vielleicht sollten interessierte Bürger diesen Sachverhalt bei der Staatskanzlei zur Klärung stellen.
Zumal der Däne, der rechtswidrig Rostock regiert schon frohlockt "Rostock ist frei von Corona" und meint, das liege an den tollen Maßnahmen, die zur Eindämmung ergriffen wurden. Ja super, es gab keine Corona-Toten und nun wird sich auf die Schulter geklopft. Ist ein bißchen krank; aber was soll's, der Laden fliegt der Bande halt zeitnah um die Ohren.
Ich empfehle ihnen sich die "Oppositionrede Kickl, Abrechnung mit Kanzler Kurz. Österreich. 22.4. Corona Virus" anzuschauen. Da wird der Sachverhalt auf den Punkt gebracht.
Das Internetportal der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
zeigt mit Stand 23.04.2020 und dem Menüpunkt "Corona" den Link zur "Verordnung der Landesregierung (gültig seit 20. April 2020)"
Die Verordnung enthält die Empfehlung zum Tragen des Mund-Nasenschutz.
Der Verantwortliche ist das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern, und es wurden keine Unterschriften gezeigt.
Das Internetportal der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern
Zeigt mit Stand vom 23.04.2020 in der Kategorie „Aktuelle Pressemitteilungen“ den Hinweis auf „Landesregierung beschließt MV-Plan“ vom 16.04.2020
Das Internetportal der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
weist mit Stand vom 23.04.2020 den Hinweis den Hinweis auf „Landesregierung beschließt MV-Plan“ vom 16.04.2020
beide Portale sind auf die Pressemitteilung verlinkt, in der die dringende Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen wird.
"Landesregierung beschließt MV-Plan
Nr.89/2020 | 16.04.2020 | STK | Staatskanzlei
Die Bundesregierung und die 16 Landesregierungen haben sich am gestrigen Tag auf gemeinsame Beschlüsse bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie verständigt. Das Kontaktverbot bleibt vorerst bestehen. Gleichzeitig werden verschiedene Maßnahmen gelockert. So wird der Einzelhandel wieder weitgehend geöffnet. Außerdem gibt es erste Schritte zur Öffnung der Schulen. […]
Mund und Nasen-Schutz: Mit dem Mund-Nasen-Schutz sind Mund-Nasen-Bedeckungen (einfache Stoff- oder Papiermasken) gemeint. Diese sind allgemein für jedermann erhältlich. Die medizinischen Masken sollen weiterhin vorwiegend medizinischem und Pflegepersonal vorbehalten bleiben. Das Land stellt den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Grundausstattung an Mund-Nasen-Schutz, insbesondere für die Versorgung von sozial schwächeren Bevölkerungsgruppen und der Schulen, zur Verfügung.
Phase 1.0.: Öffnung ab 18.04.2020
Geöffnet werden Bau- und Gartenmärkte unter Einhaltung von Auflagen: Abstandspflicht und der dringenden Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, Kundenbegrenzung."
Am Ende des Textes ist der Link zu dem PDF 89-2020 (PDF, 022 MB) hinterlegt. In dem PDF wird die Pressemittelung der Landesregierung vom 16. 04.2020 dargestellt, das auch die dringenden Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes enthält. Als Verantwortlicher ist die Staatskanzlei unter V.i.S.d.P. (Verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes/ Presserechts) unter dem Regierungssprecher Andreas Timm ausgewiesen.
Es wird keine rechtsverbindliche Unterschrift gezeigt.
Das Internetportal der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
weist mit Stand vom 23.04.2020 auch einen Slider mit 3 verschiedenen Themenbildern aus. Das eine Thema ist "Der MV-Plan".
Unter dem Link " > zum MV-Plan" gelangt man auf die Service-Seite mit dem Link zum MV-Plan in der Version vom 22.04.2020
Dieses PDF "MV-Plan" enthält keinerlei Hinweis auf den Verantwortlichen (Staatskanzlei oder Landesregierung)
es ist ein "Blancopapier" ohne Bezug
und im Text ist das Tragen eines Mund-Nasenschutzes für den Bereich ÖPNV und für das Betreten von Geschäften verpflichtend.
Ich warte nur auf den Scherzbold aus der Staatskanzlei,
der mir erzählt, die Verordnungen wären auch ohne Unterschrift gültig.