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Wasserschutzpolizei Mecklenburg-Vorpommern

Politik MWP
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Update LWSPA M-V - Wir haben unseren Sprachgebrauch hinsichtlich Sportboothäfen und Publikumsverkehr präzisiert.

Als Sportboothäfen im Sinne der Bekämpfungsverordnung gelten alle Wasser- und Grundflächen, die als ständige Anlege- oder zusammenhängende Liegeplätze für Sportboote bestimmt sind oder genutzt werden. Dazu zählen zum Beispiel Marinas, Yachtclubs, Bootsschuppen- und Bootshausanlagen, auch wenn diese sich in Privateigentum befinden.


Diese Anlagen sind für den Publikumsverkehr geschlossen. Das bedeutet, dass der Zutritt lediglich dem verantwortlichen Betreiber/Eigentümer sowie den Bootseignern mit maximal einer weiteren Person bzw. den Angehörigen des gemeinsamen Hausstandes gestattet ist. Um es anschaulicher zu gestalten, haben wir Ihnen in der Grafik Beispiele aufgezeigt.


Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Bürgertelefon unter 0385 / 588-11311 oder schauen Sie in die FAQ des Ministeriums für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern (www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/).

Quelle: Wasserschutzpolizei MV/Facebook

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