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Trump U.S.A. - IHR KOMMT ALLE DRAN - Remonstrationspflicht ist Selbstschutz

Politik MWP
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Zur Orientierung für zukünftige politische Prioritäten  und deren Folgen für Angestellte der BRD-NGO, besonders derjenigen die in der Verwaltung, Finanzwesen und als Polizeikräfte in Mecklenburg tätig sind. Informieren Sie sich umfassend, was die Remonstrationspflicht bedeutet und warum diese Schutzfunktion, Sie vor privatenrechtlichen Schadenersatzansprüchen oder der Strafverfolgung schützt.

" Remonstrationspflicht

Hierunter wird die Pflicht des Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ist diese in § 63 BBG geregelt.

Grundsätzlich trägt der Beamte die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlung. Von dieser Verantwortung wird er freigestellt, wenn er seiner Remonstrationspflicht nachkommt und Bedenken zum Beispiel gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen geltend macht. Die Remonstrationspflicht besteht bereits dann, wenn der Beamte die Weisung als möglicherweise rechtswidrig ansieht.

Die Remonstration verläuft in drei Stufen. Zunächst muss der Beamte Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer amtlichen Weisung beim unmittelbaren Vorgesetzten erheben. Bleibt dieser bei seiner Anordnung, hat er sich an den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Wird die Weisung auch von diesem bestätigt, muss der Beamte diese ausführen. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn die dienstliche Anordnung auf ein erkennbar strafbares oder ordnungswidriges Verhalten abzielt, die Menschenwürde verletzt oder sonst die Grenzen des Weisungsrechts überschreitet.

Die Remonstrationspflicht hat eine Doppelfunktion – einerseits dient sie der behördeninternen Selbstkontrolle, andererseits dient sie zugleich der haftungs- und disziplinarrechtlichen Entlastung des Beamten bei rechtswidrigen Weisungen.
 
Mehr zum Thema

> Beamte

> Weisungsrecht

> Disziplinarrecht"

Quelle: dbb / beamtenbund und tarifunion


EIGENTUM oder EIGENTÜMER ist nur eine Vermutung.

Hiermit bestimme und bestelle ich:

Abschnitt 1. (a) Alle Güter und Anteile an Eigentum, die sich in den Vereinigten Staaten befinden, die nachher in die Vereinigten Staaten kommen oder die sich im Besitz oder unter der Kontrolle einer US-Person folgender Personen befinden, werden blockiert und können nicht übertragen, bezahlt, exportiert, zurückgezogen oder anderweitig gehandelt werden:

(i) Die Personen, die im Anhang dieser Verordnung gelistet sind

(ii) jede ausländische Person, die vom Finanzminister in Absprache mit dem Staatssekretär und dem Generalstaatsanwalt bestimmt wird

(iii) jede Person, die vom Finanzminister in Absprache mit dem Staatssekretär und dem Generalstaatsanwalt bestimmt wird

(A) für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich zu sein, sich an ihnen zu beteiligen oder direkt oder indirekt damit zu tun zu haben;

(B) ein gegenwärtiger oder ehemaliger Regierungsbeamter oder eine Person zu sein, die für oder in Auftrag eines solchen Beamten handelt, der für Folgendes verantwortlich ist, sich an ihnen beteiligt oder direkt oder indirekt damit zu tun hat:

(1) Korruption, einschließlich der Veruntreuung staatlicher Vermögenswerte, der Enteignung privater Vermögenswerte zum persönlichen Vorteil, Korruption im Zusammenhang mit Regierungsverträgen oder der Ausbeutung natürlicher Ressourcen oder Bestechung; oder

(2) die Übertragung oder die Erleichterung der Übertragung der Erlöse aus Korruption;

(C) Führer oder Beamter von

(1) einem Unternehmen, einschließlich einer staatlichen Einrichtung, das eine der in Unterabsätzen (ii) (A), (ii) (B) (1) oder (ii ) (B) (2) dieses Abschnitts in Bezug auf die Amtszeit des Anführers oder Beamten; oder

(2) einem Unternehmen, dessen Eigentum und Eigentumsinteressen gemäß dieser Anordnung aufgrund von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Amtszeit des Anführers oder Beamten gesperrt sind; oder

(D) versucht haben, eine der in den Absätzen (ii) (A), (ii) (B) (1) oder (ii) (B) (2) dieses Abschnitts beschriebenen Aktivitäten zu unternehmen; und

(iv) jede Person, die vom Finanzminister in Absprache mit dem Staatssekretär und dem Generalstaatsanwalt bestimmt wird:

(A) finanzielle, materielle oder technologische Unterstützung, oder Güter oder Dienstleistungen materiell unterstützt, gesponsert oder bereitgestellt zu haben oder zu unterstützen:

(1) jede in Unterabschnitten (ii) (A), (ii) (B) (1) oder (ii) (B) (2) dieses Abschnitts beschriebene Tätigkeit, die von einer ausländischen Person durchgeführt wird;

(2) Personen, deren Eigentum und Eigentumsinteressen gemäß dieser Anordnung gesperrt sind; oder

(3) ein Unternehmen, einschließlich einer staatlichen Einrichtung, das eine der in Unterabsätzen (ii) (A), (ii) (B) (1) oder (ii ) (B) (2) dieses Abschnitts, wenn die Tätigkeit von einer ausländischen Person ausgeübt wird;

(B) sich im Besitz oder unter der Kontrolle von oder direkt oder indirekt für Personen, deren Eigentum und Eigentumsinteressen gemäß dieser Anordnung blockiert sind, befinden oder von ihnen kontrolliert werden oder gehandelt haben; oder

(C) versucht haben, eine der in den Absätzen (iii) (A) oder (B) dieses Abschnitts beschriebenen Aktivitäten zu unternehmen.

… [Es folgt ein verklausuliert formulierter Hinweis, daß dieser Erlaß auch auf Verbrechen anwendbar ist, die vor dem Datum seiner Ausfertigung geschahen, geplant waren oder in Ausführung gebracht wurden] …

[In weiteren Sektionen wird in mehreren Seiten juristischen Jargons herausgearbeitet, daß es um illegale Einwanderung, Schleusung und Menschenhandel geht. Dabei werden diese Begriffe nicht verwendet. Die Formulierung ist so gehalten, daß sie möglichst universal anwendbar ist, und möglichst alle Formen an Menschenhandel, Menschenschieberei, Sklaverei und das Auslösen von Fluchtbewegungen beinhaltet.]

DONALD J. TRUMP

THE WHITE HOUSE,

U.S.A. WASHINGTON


An dieser Stelle möchten wir freundlichst auf die Executive Order des US-Präsidenten, vom 21. Dezember 2017 hinweisen und beachten Sie den Anwendungsbereich der amerikanischen Rechtsprechung. Ein wirklich gut gemeinter Hinweis: "Unkenntnis schützt nicht vor Strafe"

US-Präsident Trump hatte am 21. Dez. 2017 ein Executive Order gezeichnet, zur Sperrung des Eigentums von Personen, die an schweren Menschenrechtsverletzungen oder Korruption beteiligt sind.

"Durch die Autorität, die mir als Präsident durch die Verfassung und die Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika, einschließlich des Internationalen Emergency Economic Powers Act (50 USC 1701 ff.) (IEEPA) übertragen wurde, ist das National Emergences Act (50 USC 1601 ff .) (NEA), der Global Magnitsky Menschenrechtsverhandlungsgesetz (Public Law 114-328) (der "Act"), Abschnitt 212 (f) des Immigration and Nationality Act von 1952 (8 USC 1182 (f)) (INA ) und Abschnitt 301 des Titels 3, United States Code,

Ich, DONALD J. TRUMP, Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, stelle fest, dass die Prävalenz und die Schwere von Menschenrechtsverletzungen und Korruption, die ihren Ursprung ganz oder teilweise außerhalb der Vereinigten Staaten haben, wie sie begangen oder gelenkt werden von Personen, die im Anhang zu dieser Verordnung aufgeführt sind, haben einen solchen Umfang und eine solche Schwere erreicht, dass sie die Stabilität der internationalen politischen und wirtschaftlichen Systeme bedrohen.

Menschenrechtsverletzungen und Korruption untergraben die Werte, die eine wesentliche Grundlage für stabile, sichere und funktionierende Gesellschaften bilden; verheerende Auswirkungen auf Einzelpersonen haben; demokratische Institutionen schwächen; die Rechtsstaatlichkeit herabsetzen; fortgesetzte gewaltsame Konflikte fortführen; die Aktivitäten gefährlicher Personen erleichtern; und untergraben die wirtschaftlichen Märkte. Die Vereinigten Staaten versuchen, spürbare und signifikante Konsequenzen für diejenigen zu erzwingen, die schwere Menschenrechtsverletzungen begehen oder Korruption betreiben, sowie das Finanzsystem der Vereinigten Staaten vor Missbrauch durch dieselben Personen zu schützen." Quelle: Weisses Haus


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