in der Fassung vom 07. Januar 20.22, (Vollständig überarbeitete Fassung gegenüber der Urschrift vom 03. März 2005), Verfasser: Kapitänleutnant d. R. Volker Ludwig
Inhalt
Seite 2: 0. Einleitung
Seite 3: I. Begriffsbestimmungen
Seite 6: II. Historische Abfolge
Seite 10: III. Wesen und Aussagen des „Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland“ („2plus4-Vertrag“)
Seite 18: IV. Der Einigungsvertrag im Lichte des Fristenrechtes und der Berlinregelungen
Seite 24: V. Der Fortbestand des Besatzungsrechtes durch das Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in bezug auf Berlin
Seite 26: VI. Schlußfolgerungen / Erwägungen
0. Einleitung
Den Deutschen in der Bundesrepublik Deutschland stehen im nächsten halben Jahr außerordentlich schwierige Zeiten bevor. Ich sage bewußt Bundesrepublik Deutschland, denn diese ist nicht das Vereinte Deutschland, was erst noch errungen werden muß.
Die Bundesrepublik Deutschland ist seit ihrer Gründung bis heute, lediglich ein Besatzungskonstrukt der Alliierten und seit 1990 besonders der drei Westmächte (USA, GB, F). Zum großen Unglück für die Deutschen geht die Mehrheit der Personen in der Bundesrepublik Deutschland, aber auch in den anderen Staaten davon aus, daß das was man unter Deutschland versteht, das völkerrechtlich korrekt wiedervereinte Deutschland ist, welches die Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland trägt.
Im Verlaufe dieses Gutachtens wird gezeigt und bewiesen werden, daß dies ein Trugschluß ist, der auf der Vorspielung falscher Tatsachen durch die herrschenden politischen Parteien der Bundesrepublik Deutschland basiert, namentlich CDU, CSU, SPD, FDP, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke. Nach dem Parteiengesetz § 37 in Verbindung mit dem Vereinsrecht (BGB) sind Parteien nichtrechtsfähige Vereine, die Dritten gegenüber (besonders den Wählern gegenüber) nicht haften.
Das Verständnis in den oben genannten Parteien sowie der Verwaltung und der Rechtswissenschaften bis hin zur Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland ist durch das Diktat der vorherrschenden Lehrmeinung nach der Theorie der normativen Kraft des Faktischen (normative Kraft des Faktischen = Glaubhaftmachung mittels Anwendung) bestimmt.
Es gibt aber keinerlei Rechtsnorm, die die normative Kraft des Faktischen als Bestandteil des materiellen oder formellen Rechts konkret bestimmt. Das Ganze hat den Hauch von "Des Kaisers neue Kleider", alle Führen den Begriff von der normativen Kraft des Faktischen im Munde, aber kein Jurist kennt ein Gesetz, das diesen konkret zur Norm erhebt. So gesehen liegt man sicherlich nicht falsch, von einem Fehlschluß auszugehen, der wie so Vieles nicht zugegeben werden darf und kann.
Auch die Übernahme der DDR und ganz Berlins durch die Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1990 ohne die korrekte Anwendung der gültigen Rechtsnormen geht auf diesen Grundsatz zurück, der seine Quelle "im gesunden Empfinden" der herrschenden Parteiführer hat. Der ganze Vorgang der "Deutschen Einheit" ist für sich betrachtet deutscherseits nicht sach-, fach- und formgerecht formuliert worden. Ebenso ist er in sich nicht schlüssig und nach Geist und Buchstaben des Gesetzes und der Verträge auch nicht nachvollziehbar.
Das vereinte Deutschland konnte und wurde somit in der Gesamtschau der im III. Quartal 1990 errichteten Verträgen, Gesetzen, Übereinkommen und Protokollnotizen zu keinem Zeitpunkt staats-und völkerrechtlich gültig herbeigeführt. Dafür wurde die "Glaubhaftmachung durch Anwendung" zum Einsatz gebracht und die herrschenden Parteien im Bundestag und in der Volkskammer ließen ihre Abgeordneten die Hand zur Zustimmung erheben.
Wer so etwas Diktatur einer Multiparteienoligarchie nennt, liegt womöglich nicht falsch.
Diese Verfehlungen, Täuschungen, Rechtsbrüche sind nur in langwieriger und mühevoller Detailarbeit auflösbar und die „Normalbürger“ hatten kaum eine Chance dies zu hinterfragen, geschweige dessen, dies zu verstehen, wenn es selbst die Mehrheit der Juristen nicht versteht. Es ist von Seite der Rechtspflege, kein Sturm der Entrüstung gekommen, ja nicht mal ein lindes Lüftchen.