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So, Apr
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Die grünen Kinder der Revolution und das Grundgesetz

Deutschland
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Mit dem Grundgesetz und der parlamentarischen Demokratie hatten es die Grünen noch nie so recht. Das darf nicht wundern, stammt ihre Nomenklatura doch zu einem Großteil aus den maoistischen Zirkeln der sogenannten Studentenbewegung.

Die grüne Umschiffung des Grundgesetzes begann schon mit dem Einzug in den Bundestags 1983 mit dem Rotationsprinzip, nach dem gewählte Abgeordnete zur Hälfte der Legislaturperiode ausgetauscht werden mussten. So etwas sieht das GG nicht vor, und möglich wurde es nur, indem die in das Parlament eingerückten Volksvertreter, die solches niemals waren, kollektiv zurücktraten und damit der zweiten Garde auf den Parteilisten den Weg freimachten.

Das Grundgesetz aushebeln

Ein anderer Verfassungsverstoß, der mittlerweile durchgängig zur Regel geworden ist, war jene Quotenangelegenheit. Mag es einem Verein in seinem inneren Verhältnis möglicherweise und trotz aller Gleichberechtigungsbestimmungen und Wahlfreiheit des GG zulässig sein, seine Posten nach Quoten zu besetzen, so sind die Forderungen, Parlamente nach Quoten zu besetzen, weder mit dem Grundgesetz noch mit den Grundbedingungen eines demokratischen Gemeinwesens vereinbar.

Stets stand in der sogenannten Partei das imperative Mandat im Raum: Die Entmündigung des Abgeordneten als Stimmwerkzeug dessen, was sich „Partei“ nannte. Der schleichende Umbau der Parlamentarischen Demokratie in eine Parteielitendiktatur feierte seine ersten Sündenfälle bereits mit dem sogenannten Fraktionszwang der Altparteien. Das Grundgesetz schreibt aus guten Gründen die Gewissenfreiheit und Unabhängigkeit des Abgeordneten als Vertreter der Bürger, nicht der Parteien, fest – bereits der Fraktionszwang hat darin keinen Platz auch dann, wenn er als vorgebliches Ergebnis einer Gewissensentscheidung des Einzelnen kaschiert wird.

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