Von Sönke Paulsen - Welche Macht hat eigentlich ein Staatsminister? Das ist umstritten. Einerseits ist er ein Behördenleiter, wie ein Staatssekretär, andererseits ist die Ernennung zum Staatsminister eindeutiger Hinweis auf eine herausgehobene Position seines Ressorts. Beim „Beauftragten“ für Kultur und Medien der Bundesregierung handelt es sich sogar um eine Art von Schattenministerium. Denn ein Kulturministerium gibt es auf Bundesebene nicht. Die Kulturhoheit haben die Länder.
Soweit die wertfreie Betrachtung.
Wenn es um Personalien geht, kommt man ohne Wertungen nicht aus. Der erste Kulturstaatsminister wurde von Gerhard Schröder 1999 ernannt und hieß Michael Naumann. Naumann ist als Chefredakteur der ZEIT, des Cicero, durch seine vorangegangene Karriere beim Rowohlt-Verlag (Chefredakteur) und einen Werdegang beim Spiegel, dem Merkur und zwischendrin als Staatsminister bekannt. Den Job hatte er nur zwei Jahre. Es gab ein Spannungsverhältnis zur damals schon sehr linken Kultur- und Medienlandschaft. Insbesondere wurde ihm eine kritische Stellungnahme zum Holocaust-Denkmal in Berlin übelgenommen, dem er „Albert-Speer-hafte Monumentalität“ vorwarf. Dennoch hatte er als Kulturstaatsminister so viel Macht, dass er den Entwurf des Mahnmals durch das bekannte „unterirdische“ Museum ergänzen lassen konnte, um wenigstens eine gewisse faktische Information mit dem Monument zu verbinden.