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Bundeswahlleiter wegen indirekter Wahlmanipulation verklagt

Deutschland
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Das Umfrageinstitut Forsa hat vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden Klage gegen Bundeswahlleiter Georg Thiel wegen indirekter Wahlmanipulation erhoben. Eine Gerichtssprecherin bestätigte der Nachrichtenagentur AFP am Freitag den Eingang eines entsprechenden Eilantrags und einer Klage.

Demnach hatte der Bundeswahlleiter Forsa dazu aufgefordert, im Zusammenhang mit der Sonntagsfrage zur Bundestagswahl in rund zwei Wochen keine Umfrageergebnisse mehr zu veröffentlichen, in die Briefwahlergebnisse mit einbezogen sind.

Nach einem Bericht des „Business Insider“ vom Freitag ist der Bundeswahlleiter der Auffassung, dass die Praxis gegen das Bundeswahlgesetz verstößt. Im Gesetz heiße es: „Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungen nach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidung ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig.“

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