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Notlage bis zur Bundestagswahl ist entschieden

Deutschland
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Ein Gastbeitrag von Sönke Paulsen

Der 11.6.2021 wird vielleicht einmal in die Geschichte unserer Republik eingehen, als Tag, an dem die Regierungskoalition eine weitere rote Linie überschritten hat. Die Verlängerung der Notlage bis zur Bundestagswahl im Herbst. Es gab Widerstand im Bundestag.

Heute wurde die vom Bundestag im März 2020 erstmals beschlossene epidemische Notlage, die als Grundlage für das neue Infektionsschutzgesetz, das auch als „neues Ermächtigungsgesetz“ bekannt wurde, bis zum 30.09.2021 verlängert.

Mit 375 Ja-Stimmen, 218 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen wurde der Beschluss angenommen. Im März dieses Jahres waren es noch 367 Ja-Stimmen, 293 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen. Es gab vor drei Monaten die Ja-Stimmen ausschließlich aus der großen Koalition, aktuell ist diese Aufschlüsselung noch nicht verfügbar, aber es sieht so aus, als würden erneut ausschließlich Abgeordnete der Union und der SPD mit diesem Beschluss konform gehen.

Das gibt zu denken.

Denn eine Notlage nationaler Tragweite sollte nicht einfach von der Regierung gegen die Stimmen der Opposition beschlossen werden. Eine Notlage nationaler Tragweite muss für alle Parteien erkennbar sein, sonst ist es keine Notlage nationaler Tragweite, sondern eher eine Regierungsnotlage.

Die Dreistigkeit, diese Notlage auch gleich vorbeugend für den gesamten Wahlkampf bis zum Abschluss der Bundestagswahl zu erklären, lässt auch eine ganze Reihe von Oppositionspolitikern, von der FDP bis zu den Linken, von der AfD bis zu den Grünen, fassungslos zurück.

Von einer Pandemie nationaler Tragweite könne nicht mehr die Rede sein, Abstands- und Hygieneregeln ließen sich auch ohne diesen Beschluss verlängern und das Parlament müsse endlich seine vollen Rechte zurückbekommen.

Die Bundestagswahl im Herbst ist dann die dritte verdächtige Wahl unter Pandemiebedingungen

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