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Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz gescheitert

Deutschland
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Das Grundgesetz schützt die Würde aller Menschen, dazu bedarf es keiner Sonderregelung.

Eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz ist nach einem erneuten Einigungsversuch der GroKo mit FDP, Grünen und Links-Partei am Montagabend, 7. Juni, gescheitert. Damit ist es endgültig: Dieses Prestigeprojekt der Mehrheit der CDU/CSU, der FDP, linker Parteien und diverser Lobbygruppen wird in Bundestag und Bundesrat die dafür notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit nicht bekommen.

Rekapitulieren wir: Dieses Projekt war ausgerechnet von der sogenannten Familienpartei CDU bereits im Wahlprogramm 2017 angekündigt und im März 2018 in den GroKo-Vertrag als Zielvorgabe geschrieben worden. Bis Ende 2019 wollte man es realisieren. Aber dann begann man doch, vor allem in der CDU/CSU nachzudenken. Dennoch gab es einen GroKo-Entwurf, den aber die genannten drei Oppositionsparteien zuletzt nicht mittragen bzw. im Sinne weiterreichender Befugnisse des Staates ausweiten wollten. Das wiederum rief 28 CDU/CSU-Abgeordnete auf den Plan: Sie erklärten, dass sie sich dieser Grundgesetzänderung verweigern wollten, vor allem weil sie darin eine Entmündigung von Eltern sahen und weil sie meinten, das bestehende Grundgesetz schütze Kinder wie alle Menschen dieses Landes hinreichend und das Grundgesetz dürfe nicht mit Sonderrechten für welche Gruppen auch immer überfrachtet werden.

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